Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
Die Sachen in dem Staatsgebiethe sind entweder ein Staats- oder ein Privat-Gut. Das Letztere gehört einzelnen oder moralischen Personen, kleinern Gesellschaften, oder ganzen Gemeinden.
In Kraft seit 01.01.1812 bis 31.12.9999
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