Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
Die Sachen werden nach dem Unterschiede ihrer Beschaffenheit eingetheilt: in körperliche und unkörperliche; in bewegliche und unbewegliche; in verbrauchbare und unverbrauchbare; in schätzbare und unschätzbare.
In Kraft seit 01.01.1812 bis 31.12.9999
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