Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.12.2024
Weder ein minderjähriges Kind noch die Eltern können in eine medizinische Maßnahme, die eine dauernde Fortpflanzungsunfähigkeit des minderjährigen Kindes zum Ziel hat, einwilligen.
In Kraft seit 01.02.2013 bis 31.12.9999
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