Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 28.03.2025
Paragraph 163,
Weder ein minderjähriges Kind noch die Eltern können in eine medizinische Maßnahme, die eine dauernde Fortpflanzungsunfähigkeit des minderjährigen Kindes zum Ziel hat, einwilligen.
In Kraft seit 01.02.2013 bis 31.12.9999
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