Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.11.2024
Das minderjährige Kind hat die Anordnungen der Eltern zu befolgen. Die Eltern haben bei ihren Anordnungen und deren Durchsetzung auf Alter, Entwicklung und Persönlichkeit des Kindes Bedacht zu nehmen.
In Kraft seit 01.02.2013 bis 31.12.9999
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