§ 162c ABGB (weggefallen)

ABGB - Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
§ 162c ABGB seit 31.01.2013 weggefallen.
In Kraft seit 01.02.2013 bis 31.12.9999
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