§ 9 ABG 2012

ABG 2012 - Arzneibuchgesetz 2012

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024
Paragraph 9,

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der/die Bundesminister/in für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betraut.

In Kraft seit 01.01.2024 bis 31.12.9999
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