Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
§ 57 AAV (weggefallen) seit 01.01.1995 weggefallen.
In Kraft seit 01.01.1995 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 57 AAV
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 57 AAV selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 57 AAV