Entscheidungsgründe: Der Kläger ist der Cousin des Beklagten. Mit Übergabsvertrag vom 7. 2. 2000 übertrug der Kläger eine Liegenschaft in St. P***** in das Alleineigentum des Beklagten. Mit Beschluss des Bezirksgerichts W***** vom 7. 9. 2007 wurde ein Rechtsanwalt zum Sachwalter für den Kläger zur Vertretung in einem anhängigen Verlassenschaftsverfahren bestellt. Aufgrund einer Mitteilung eines Dritten beauftragte das Pflegschaftsgericht einen Sachverständigen mit der Klärung der Fr... mehr lesen...
Begründung: In ihrer Anfechtungsklage brachten die Antragsteller vor, das Bezirksgericht für Zivilrechtssachen Graz habe mit einstweiliger Verfügung vom 14. März 2002 den vom Vater zu leistenden monatlichen Unterhalt ab 5. Februar 2002 für den mj Dominik mit 130,90 EUR und für den mittlerweile verstorbenen mj Benedict mit 136,50 EUR festgesetzt. Diese Entscheidung sei rechtskräftig. Mangels Vermögens des Unterhaltsschuldners in Österreich seien die Unterhaltsforderungen nicht durc... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte reichte am 26. November 2004 in einer Filiale der Klägerin einen Verrechnungsscheck über 11.841 EUR zum Inkasso ein. Aussteller des Schecks war ein Unternehmen, bezogen war eine andere österreichische Bank, der Scheck war an den Beklagten indossiert. Der Scheckbetrag sollte auf einem Girokonto des Beklagten gutgebucht werden. Der Beklagte sagte der Bankangestellten, die den Scheck übernahm, es handle sich um einen hohen Betrag; sie möge den Scheck daher „p... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Baumann als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Tittel, Hon. Prof. Dr. Danzl und Dr. Veith sowie die Hofrätin des Obersten Gerichtshofes Dr. Grohmann als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Markus H*****, vertreten durch Dr. Franz Terp, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagten Parteien 1. R***** GmbH, 2. R***** AG, beide ***** vertreten durch ... mehr lesen...
Begründung: Der 1977 geborene Kläger wurde bei einem Verkehrsunfall am 19. 8. 1999 so schwer verletzt, dass er seit seiner Entlassung aus dem Krankenhaus ständig gepflegt und betreut werden muss. Mit der am 7. 8. 2002 beim Erstgericht eingebrachten Klage begehrte der Kläger, vertreten durch den bestellten Sachwalter, zunächst Zahlung von insgesamt EUR 139.830,06 sA und einer monatlichen Rente von EUR 1.984,25 ab 1. 9. 2002 sowie die Feststellung der Haftung der beklagten Parteien fü... mehr lesen...
Begründung: Am 6. 6. 2003 wurde dem Minderjährigen von einem Mitschüler im Polytechnikum M***** ein Schlag mit der flachen Hand auf das rechte Ohr versetzt, wodurch sein Trommelfell zerriss. Der aus diesem Vorfall resultierenden Schadenersatzklage des Minderjährigen gegen den Mitschüler wegen EUR 5.200 sA (Schmerzengeld und Fahrtkosten) und Feststellung (Streitwert: EUR 1.000) erteilte das Erstgericht mit Beschluss vom 21. 3. 2003 die pflegschaftsgerichtliche Genehmigung. Mit Urte... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gegenstand des Verfahrens bilden Schadenersatz-, insbesondere Schmerzengeldansprüche der bei einem Verkehrsunfall am 3. 11. 1999 mit schwersten Dauerfolgen verletzten Klägerin. Mit der am 6. 12. 2001 eingebrachten Klage begehrte sie die Verurteilung der beklagten Parteien zur ungeteilten Hand zur Zahlung von (zunächst) insgesamt S 355.634 samt 4 % Zinsen seit 4. 11. 1999 und erhob auch ein Feststellungsbegehren hinsichtlich ... mehr lesen...
Begründung: Der mj.Kläger begehrte zuletzt die Verurteilung der beklagten Parteien zur ungeteilten Hand zur Zahlung von S 170.000 und die Feststellung, daß ihm diese für alle nachteiligen Folgen aus dem Unfall am 10.2.1982 im Ausmaß jeweils des halben Betrages zur ungeteilten Hand einzustehen hätten. Das Erstgericht wies das Klagebegehren zur Gänze ab. Das Berufungsgericht gab dem Leistungsbegehren mit S 113.333,34 und dem Feststellungsbegehren insoweit statt, daß die beklagten Pa... mehr lesen...
Norm: ABGB §154 Abs3 GABGB §233 CZPO §4 Abs2ZPO §6ZPO §235 A
Rechtssatz: Selbst dann, wenn der Klageentwurf vormundschaftsbehördlich genehmigt war, bedarf es einer neuerlichen vormundschaftsbehördlichen Genehmigung, wenn durch Klagsänderung von der genehmigten Klage abgegangen werden soll. In einem solchen Fall ist auch noch im Rechtsmittelverfahren die Heilung nach § 6 ZPO herbeizuführen (hier OGH; Senatsbeschluss). Entsche... mehr lesen...