Begründung: Zu A.) Der am 17.11.2017 eingebrachte Antrag ist zulässig. Der Beschwerdeführer erhebt Beschwerde gegen den Bescheid des Bundesamtes vom 04.11.2017, mit dem gemäß Art. 28 Dublin III-VO iVm § 76 Abs. 2 Z 2 FPG die Schubhaft über ihn verhängt wurde, sowie die Anhaltung in Schubhaft. Der Beschwerdeführer ausweislich des von ihm am 09.11.2017 abgegebenen Vermögensbekenntnisses sowie den Angaben hiezu in der hg. mündlichen Verhandlung am 22.11.2017 außerstande, die Kost... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 09.01.2017, Zl. 1074631208150720561, wurde der Antrag des Beschwerdeführers, eines Staatsangehörigen von Afghanistan, auf internationalen Schutz gemäß § 3 Abs. 1 iVm. § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG bezüglich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten (Spruchpunkt I.) und gemäß § 8 Abs. 1 iVm. § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG bezüglich der Zuerkennung des Status des subsidiär Schutzberechtigten in Bezug... mehr lesen...