Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 09.08.2021 übermittelte das Personalamt XXXX der Telekom Austria AG (in der Folge: die Behörde) dem Beschwerdeführer, einem in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund stehenden Beamten, das Ergebnis der amtswegigen Neufestsetzung seiner besoldungsrechtlichen Stellung nach § 169f Abs. 1 GehG, wozu der Beschwerdeführer im Wege seiner Rechtsvertreter mit Schreiben vom 07.02.2022... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Feststellungen (nebst Verfahrensgang): römisch eins. Feststellungen (nebst Verfahrensgang): 11. Am 03.07.2022 stellte der Beschwerdeführer nach rechtswidriger Einreise in das Bundesgebiet einen Antrag auf internationalen Schutz. Am 04.07.2022 fand seine Erstbefragung durch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes statt und wurde das Verfahren zugelassen. Am 03.03.2023 fand vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) eine niederschrif... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beschwerdeführer reiste (zuletzt) am 22.08.2022 – nach einer erstmaligen Einreise nach Österreich und einer am 22.08.2022 erfolgten Rückübernahme aus Deutschland – in das Bundesgebiet ein und stellte am selben Tag einen Antrag auf internationalen Schutz, worauf er am 22.08.2022 von einem Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes einer Erstbefragung unterzogen wurde. Mit Schriftsatz vom 24.03.2023, der am selben Tag beim Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl ei... mehr lesen...
Begründung: Zu A) Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 29.04.2015 (Fr 2014/20/0047-11) die §§ 28 Abs. 1 und 31 Abs. 1 VwGVG dahingehend ausgelegt, dass eine Einstellung von Verfahren nach Rückziehung einer Beschwerde (hier: Säumnisbeschwerde) nicht formlos durch Aktenvermerk erfolgen kann, sondern durch gesonderten, verfahrensbeendenden Beschluss zu erledigen ist. Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 29.04.2015 (Fr 2014/20/0047-11) die Paragraphen 28, Absatz... mehr lesen...