Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit den angefochtenen Straferkenntnissen entschied die belangte Behörde betreffend den Beschwerdeführer wie folgt: a) Straferkenntnis vom 24.05.2018, BMVIT-635.540/0085-III/FBL/2018 "Herr XXXX , geb. am XXXX , hat als gem. § 9 Verwaltungsstrafgesetz, BGBl 52/1991 i.d.g.F., als handelsrechtlicher Geschäftsführer zur Vertretung der Firma XXXX am Standort ‚ XXXX ' (Firmenbuchnummer: XXXX ) zu verantworten, dass diese entgegen § 107 Abs 2... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit den angefochtenen Straferkenntnissen entschied die belangte Behörde betreffend den Beschwerdeführer wie folgt: a) Straferkenntnis vom 24.05.2018, BMVIT-635.540/0085-III/FBL/2018 "Herr XXXX , geb. am XXXX , hat als gem. § 9 Verwaltungsstrafgesetz, BGBl 52/1991 i.d.g.F., als handelsrechtlicher Geschäftsführer zur Vertretung der Firma XXXX am Standort ‚ XXXX ' (Firmenbuchnummer: XXXX ) zu verantworten, dass diese entgegen § 107 Abs 2... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit den angefochtenen Straferkenntnissen entschied die belangte Behörde betreffend den Beschwerdeführer wie folgt: a) Straferkenntnis vom 24.05.2018, BMVIT-635.540/0085-III/FBL/2018 "Herr XXXX , geb. am XXXX , hat als gem. § 9 Verwaltungsstrafgesetz, BGBl 52/1991 i.d.g.F., als handelsrechtlicher Geschäftsführer zur Vertretung der Firma XXXX am Standort ‚ XXXX ' (Firmenbuchnummer: XXXX ) zu verantworten, dass diese entgegen § 107 Abs 2... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit den angefochtenen Straferkenntnissen entschied die belangte Behörde betreffend den Beschwerdeführer wie folgt: a) Straferkenntnis vom 24.05.2018, BMVIT-635.540/0085-III/FBL/2018 "Herr XXXX , geb. am XXXX , hat als gem. § 9 Verwaltungsstrafgesetz, BGBl 52/1991 i.d.g.F., als handelsrechtlicher Geschäftsführer zur Vertretung der Firma XXXX am Standort ‚ XXXX ' (Firmenbuchnummer: XXXX ) zu verantworten, dass diese entgegen § 107 Abs 2... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit den angefochtenen Straferkenntnissen entschied die belangte Behörde betreffend den Beschwerdeführer wie folgt: a) Straferkenntnis vom 24.05.2018, BMVIT-635.540/0085-III/FBL/2018 "Herr XXXX , geb. am XXXX , hat als gem. § 9 Verwaltungsstrafgesetz, BGBl 52/1991 i.d.g.F., als handelsrechtlicher Geschäftsführer zur Vertretung der Firma XXXX am Standort ‚ XXXX ' (Firmenbuchnummer: XXXX ) zu verantworten, dass diese entgegen § 107 Abs 2... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: I.1. Mit Mandatsbescheid vom 15.11.2018 sprach die Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: FMA) aus, dass auf die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) EUR 33.612,00 als Anteil an den Kosten der FMA für das Geschäftsjahr 2017 entfallen. Aus den bereits geleisteten Vorauszahlungen ergebe sich für das Geschäftsjahr 2017 ein Differenzbetrag von EUR -17.201,00 zu Gunsten der FMA. Begründend wurde ausgeführt, die Gesamtkosten der FMA für das... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit Aufforderungen der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden auch: "FMA") zur Rechtfertigung vom 07.12.2016 (hinsichtlich Spruchpunkt I. - ON 12; im Folgenden sind mit der Angabe von "ON" Teile des FMA-Aktes gemeint) wurde gegen den Beschwerdeführer ein Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet und mit Aufforderung zur Rechtfertigung vom 30.01.2018 (hinsichtlich Spruchpunkt II. - ON 63) auf weitere Tatvorwürfe ausgedehnt. Der Beschwerdefüh... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Die im
Spruch: genannten Beschwerdeführer erhoben mit Schriftsatz vom 24.04.2015 Beschwerde gegen das jeweilige Straferkenntnis, eingelangt bei der FMA am gleichen Tag. 2. Mit den (schriftlichen) Erkenntnissen des Bundesverwaltungsgerichtes (im Folgenden auch: "BVwG") vom 29.06.2016, Zlen W172 2108665-1/6E bzw. W172 2108667-1/6E, wurden jeweils den Beschwerden gemäß § 50 Abs. 1 VwGVG Folge gegeben und die Straferkenntnisse ersatzlos behobe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Die im
Spruch: genannten Beschwerdeführer erhoben mit Schriftsatz vom 24.04.2015 Beschwerde gegen das jeweilige Straferkenntnis, eingelangt bei der FMA am gleichen Tag. 2. Mit den (schriftlichen) Erkenntnissen des Bundesverwaltungsgerichtes (im Folgenden auch: "BVwG") vom 29.06.2016, Zlen W172 2108665-1/6E bzw. W172 2108667-1/6E, wurden jeweils den Beschwerden gemäß § 50 Abs. 1 VwGVG Folge gegeben und die Straferkenntnisse ersatzlos behobe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Im Rahmen der aufsichtsbehördlichen Tätigkeit erlangte die Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden auch: "FMA") Kenntnis, dass sich im Finanzinstrument XXXX (im Folgenden auch: "A-AG") - auch XXXX (im Folgenden auch: "AA") - am 15.02.2016, im Zeitraum von 15:43:12 Uhr bis 16:41:30 Uhr eine auffällige intraday Kursbewegung ereignete. Am 13.04.2016 wurde ein "Bericht zur Hauptuntersuchung auf Verletzung des BörseG, Marktmanipulation gemä... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Am 05.09.2016 legte der nunmehrige Beschwerdeführer ein Angebot für die Durchführung einer Qualitätsprüfung gemäß dem Abschlussprüfungs-Qualitätssicherungsgesetz (A-QSG) für den Wirtschaftsprüfungsbetrieb der XXXX Wirtschaftsprüfungs- & Steuerberatungsgesellschaft mbH. Die Durchführung der Prüfung sollte im Zeitraum April/Mai 2017 stattfinden. Im Rahmen des Angebotes bestätigte der Beschwerdeführer, dass er rechtlich und wirtschaftlic... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Dem Fernmeldebüro für Tirol und Vorarlberg (kurz: "belangte Behörde") wurde am 24.05.2018 Meldung darüber erstattet, bei sechs namentlich und unter Angabe der Adresse erwähnten Personen werde ein illegales Relais-Netz mit PMR- und CB-Funk betrieben. Unter den genannten Personen befand sich auch eine Person mit dem Namen des nunmehrigen Beschwerdeführers. 2. Die belangte Behörde leitete daraufhin Ermittlungen ein und hielt Mitte Juni 201... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 28.07.2016, KOA 1.850/16-044, im Verfahren zu W219 2135500-1 stellte die belangte Behörde im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht gemäß § 2 Abs 1 Z 7 und Z 9 KOG iVm mit den §§ 35-37 ORF-G fest, dass die zweitbeschwerdeführende Partei am 10.05.2016 im regionalen Hörfunkprogramm XXXX "a. um ca. 07:28:45 Uhr sowie um ca. 11:25:17 Uhr jeweils im Anschluss an Programmhinweise zur Berichterstattung über die Veranstaltung ‚ XXXX ' ein... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 28.07.2016, KOA 1.850/16-044, im Verfahren zu W219 2135500-1 stellte die belangte Behörde im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht gemäß § 2 Abs 1 Z 7 und Z 9 KOG iVm mit den §§ 35-37 ORF-G fest, dass die zweitbeschwerdeführende Partei am 10.05.2016 im regionalen Hörfunkprogramm XXXX "a. um ca. 07:28:45 Uhr sowie um ca. 11:25:17 Uhr jeweils im Anschluss an Programmhinweise zur Berichterstattung über die Veranstaltung ‚ XXXX ' ein... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 19.05.2017, KOA 3.500/17-042, leitete die belangte Behörde gegen den Erstbeschwerdeführer ein Verwaltungsstrafverfahren wegen des Verdachts ein, er habe als für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften gemäß § 9 Abs 2 VStG bestellter verantwortlicher Beauftragter für Übertretungen der zweitbeschwerdeführenden Partei zu verantworten, dass die am 11.02.2017 im Fernsehprogramm ORF III von 15:57:39 bis 16:19:54 Uhr ausgest... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis entschied die belangte Behörde, dass XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer) als verantwortlicher Beauftragter der XXXX und somit als deren gemäß § 9 Abs. 2 VStG 1991 Verantwortlicher dafür einzustehen habe, dass am 18.03.2017 um 17:01 Uhr, am 20.03.2017 um 12:10 Uhr und am 31.03.2017 um 9:05 Uhr mit der E-Mail-Adresse XXXX jeweils eine elektronische Post (E-Mail) zu Zwecken der Direktwerbung (Inhalt: A... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: I.1. Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: FMA oder belangte Behörde) führte bei der XXXX (im Folgenden: Depotbank) in deren Funktion als Depotbank vom 18.03.2015 bis zum 19.03.2015 eine Vor-Ort-Prüfung gemäß § 147 Abs. 1 und 2 InvFG durch. Im Prüfbericht wurde neben sechs sonstigen aufsichtsrelevanten Feststellungen ein Verdacht auf Normverletzung festgehalten. Danach belaste die Depotbank die einzelnen Fonds automa... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: I.1. Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: FMA oder belangte Behörde) führte bei der XXXX (im Folgenden: Depotbank) in deren Funktion als Depotbank vom 18.03.2015 bis zum 19.03.2015 eine Vor-Ort-Prüfung gemäß § 147 Abs. 1 und 2 InvFG durch. Im Prüfbericht wurde neben sechs sonstigen aufsichtsrelevanten Feststellungen ein Verdacht auf Normverletzung festgehalten. Danach belaste die Depotbank die einzelnen Fonds automa... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis entschied die belangte Behörde betreffend den Beschwerdeführer wie folgt: "Herr XXXX, geb. am XXXX, hat als gem. § 9 Verwaltungsstrafgesetz, BGBl 52/1991 i.d.g.F., als handelsrechtlicher Geschäftsführer zur Vertretung der Firma XXXX Handels GmbH</nichtanonym><anonym>XXXX</anonym></person></nichtanonym><anonym>XXXX</anonym></person> am Standort ‚XXXX' n... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit o.g. Straferkenntnissen der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden auch: "FMA") vom 04.11.2016 wurden die im
Spruch: genannten Beschwerdeführer im entscheidungsrelevanten Zeitraum vom 05.05.2014 bis 18.11.2014 als gemäß § 9 Abs. 1 VStG verantwortliches Organ der mithaftenden Partei, der XXXX , jeweils zu folgenden Geldstrafen und im Fall der Uneinbringlichkeit zu folgenden Ersatzfreiheitsstrafen verurteilt: zu Spruchpunkt I. wegen Ver... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit o.g. Straferkenntnissen der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden auch: "FMA") vom 04.11.2016 wurden die im
Spruch: genannten Beschwerdeführer im entscheidungsrelevanten Zeitraum vom 05.05.2014 bis 18.11.2014 als gemäß § 9 Abs. 1 VStG verantwortliches Organ der mithaftenden Partei, der XXXX , jeweils zu folgenden Geldstrafen und im Fall der Uneinbringlichkeit zu folgenden Ersatzfreiheitsstrafen verurteilt: zu Spruchpunkt I. wegen Ver... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis entschied die belangte Behörde in Bezug auf den Beschwerdeführer wie folgt: "Sie haben im Zeitraum von 02.08.2017 bis zumindest 31.12.2017 Prüfungshandlungen im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2017 einer mittelgroßen Gesellschaft mit beschränkter Haftung vorgenommen, ohne über eine aufrechte Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme an der Qualitätssicherungsprüfung gemäß ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Das Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: "FMA", auch "belangte Behörde") vom 01.06.2017, GZ: XXXX , richtet sich gegen XXXX (im Folgenden: "Beschwerdeführer", auch "BF1") als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: "Sehr geehrter Herr XXXX ! I. Sie sind seit XXXX Vorstand der XXXX AG, eines konzessionierten Kreditinstitutes mit Sitz in XXXX . Sie haben in dieser Funktion gemäß § 9 Abs. 1 Verwaltungsstra... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Das Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: "FMA", auch "belangte Behörde") vom 01.06.2017, GZ: XXXX , richtet sich gegen XXXX (im Folgenden: "Beschwerdeführer", auch "BF4") als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: "Sehr geehrter Herr XXXX ! I. Sie sind seit XXXX Vorstand der XXXX ) AG, eines konzessionierten Kreditinstitutes mit Sitz in XXXX . Sie haben in dieser Funktion gemäß § 9 Abs. 1 Verwaltungsst... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Das Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: "FMA", auch "belangte Behörde") vom 01.06.2017, GZ: XXXX , richtet sich gegen XXXX (im Folgenden: "Beschwerdeführer", auch "BF2") als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: "Sehr geehrter Herr XXXX ! I. Sie waren von XXXX bis XXXX Vorstand der XXXX ) AG, eines konzessionierten Kreditinstitutes mit Sitz in XXXX . Sie haben in dieser Funktion gemäß § 9 Abs. 1 Verw... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Das Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: "FMA", auch "belangte Behörde") vom 01.06.2017, GZ: XXXX , richtet sich gegen XXXX (im Folgenden: "Beschwerdeführer", auch "BF3") als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: "Sehr geehrter Herr XXXX ! I. Sie waren von XXXX bis XXXX Vorstand der XXXX ) AG, eines konzessionierten Kreditinstitutes mit Sitz in XXXX . Sie haben in dieser Funktion gemäß § 9 Abs. 1 Verw... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die vorliegende Beschwerde richtet sich gegen das gegen den Beschwerdeführer im gegenständlichen Verfahren gerichtete Straferkenntnis vom 01.06.2017, dessen
Spruch: wie folgt lautete: "I. Sie sind seit 20.12.2016 als verantwortlicher Beauftragter der XXXX, in Folge XXXX, einem Zahlungsdienstleister gemäß § 2 Z 7 Verbraucherzahlungskontogesetz (VZKG), BGBl. I Nr. 35/2016, mit der Geschäftsanschrift XXXX in XXXX Wien, ua für die Einhaltung... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die vorliegende Beschwerde richtet sich gegen das gegen den Beschwerdeführer im gegenständlichen Verfahren gerichtete Straferkenntnis vom 01.06.2017, dessen
Spruch: wie folgt lautete: "Sie sind seit 01.08.2008 Vorstandsmitglied der XXXX , in Folge XXXX, einem Zahlungsdienstleister gemäß § 2 Z 7 VZKG, mit der Geschäftsanschrift XXXX. I. Sie haben daher in dieser Funktion gemäß § 9 Abs 1 Verwaltungsstrafgesetz (VStG), BGBI 52/1991 idgF, ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die vorliegende Beschwerde richtet sich gegen das gegen den Beschwerdeführer im gegenständlichen Verfahren gerichtete Straferkenntnis vom 01.06.2017, dessen
Spruch: wie folgt lautete: "Sie sind seit 01.02.2015 Vorstandsmitglied der XXXX, in Folge XXXX, einem Zahlungsdienstleister gemäß § 2 Z 7 VZKG, mit der Geschäftsanschrift XXXX. I. Sie haben daher in dieser Funktion gemäß § 9 Abs 1 Verwaltungsstrafgesetz (VStG), BGBI 52/1991 idgF, a... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die vorliegende Beschwerde richtet sich gegen das gegen den Beschwerdeführer im gegenständlichen Verfahren gerichtete Straferkenntnis vom 01.06.2017, dessen
Spruch: wie folgt lautete: "Sie sind seit 01.01.2014 Vorstandsmitglied der XXXX , in Folge XXXX, einem Zahlungsdienstleister gemäß § 2 Z 7 VZKG, mit der Geschäftsanschrift XXXX. I. Sie haben daher in dieser Funktion gemäß § 9 Abs 1 Verwaltungsstrafgesetz (VStG), BGBI 52/1991 idgF, ... mehr lesen...