Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Am 23.11.2021 langte bei der Datenschutzbehörde (DSB, belangte Behörde vor dem Bundesverwaltungsgericht) eine Eingabe ein, wonach die Beschwerdeführerin, eine politische Partei, am 22.11.2021 eine E-Mail versendet habe, welche die E-Mail-Adressen aller Empfänger für alle sichtbar enthalten hätte, darunter auch E-Mail-Adressen mit Vor- und Nachnamen einiger Empfänger. Der E-Mail ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Mit dem im
Spruch: genannten Bescheid des Fernmeldebüros vom XXXX .2024 wurde über XXXX (in der Folge: Beschwerdeführer) vom Fernmeldebüro der Republik Österreich (in der Folge: belangte Behörde) eine Verwaltungsstrafe wegen § 174 Abs. 1 iVm § 188 Abs. 6 Z 9 TKG 2021 wegen eines Werbeanrufs am XXXX .2024, XXXX Uhr, iHv 2.000,- € samt 10 % Kostenbeitrag verhängt und die Solidarhaftung der XXXX (in der Folge: mitb... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am 11.05.2023 erstattete XXXX , Geschäftsführer der XXXX , wegen der Zusendung einer E-Mail mit dem
Betreff: „Herr XXXX ...Mehr Umsatz durch einzigartiger Conversion Optimierung“ Anzeige beim Fernmeldebüro (in Folge: belangte Behörde). Zu dieser Zusendung führte er aus, dass ihm das werbende Unternehmen mit der E-Mailadresse XXXX und die versendende Person namens XXXX nicht bekannt seien und dass er keine Ei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit E-Mail vom 28.02.2023 erstattete XXXX (in Folge: Anzeigenleger bzw. Empfänger) eine Anzeige beim Fernmeldebüro (in Folge: belangte Behörde) wegen der Zusendung einer Werbe-E-Mail vom selben Tag ohne vorherige Einwilligung über eine E-Mailadresse, die XXXX (in Folge: Beschwerdeführer) zurechenbar ist. 1. Mit E-Mail vom 28.02.2023 erstattete römisch 40 (in Folge: Anzeigenleger bzw. Empfänger) eine Anzei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Mandatsbescheid vom 24.04.2018 schrieb die Finanzmarktaufsichtsbehörde („FMA“ oder „belangte Behörde“) in ihrer Funktion als Abwicklungsbehörde der XXXX („beschwerdeführende Partei“ oder „bfP“) gemäß § 123a Abs. 2 BaSAG iVm Art. 70 VO (EU) 806/2014 und Art. 8 Abs. 1 lit a der Durchführungsverordnung (EU) 2015/81 einen Anteil an den Beiträgen für den einheitlichen Abwicklungsfonds für das Jahr 2018 in Höhe v... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1. Das hier angefochtene Straferkenntnis vom 20.12.2022 der Finanzmarktaufsichtsbehörde (in Folge: FMA), dem Beschwerdeführer (in Folge: BF) zugestellt am 28.12.2022, richtet sich gegen den BF als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: römisch eins.1. Das hier angefochtene Straferkenntnis vom 20.12.2022 der Finanzmarktaufsichtsbehörde (in Folge: FMA), dem Beschwerdeführer (in Folge: BF) zugestellt am 28.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Straferkenntnis der belangten Behörde vom 22.09.2022 wurde über den Beschwerdeführer wegen Verletzung von § 56 Abs. 2 Abschlussprüfer-Aufsichtsgesetz – APAG, BGBl. I Nr. 83/2016 idF BGBl. I Nr. 30/2018, gemäß § 65 Abs. 2 Z 11 APAG eine Geldstrafe in Höhe von EUR 7.000,00 bzw., falls diese uneinbringlich ist, eine Ersatzfreiheitsstrafe von 72 Stunden verhängt. 1. Mit Straferkenntnis der belangten Behörde v... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am XXXX langte eine Anzeige der Landesverkehrsabteilung der Polizeidirektion Tirol (im Folgenden: Anzeigenlegerin) bei der Fernmeldebehörde Außenstelle Innsbruck (im Folgenden: belangte Behörde) ein. Eine Polizeistreife habe am XXXX in XXXX auf der XXXX im Bereich des XXXX Fahrzeugkontrollen durchgeführt. Dabei sei das Fahrzeug des Beschwerdeführers angehalten und dabei ein Radarwarngerät vorgefunden wor... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Straferkenntnis der belangten Behörde vom 22.09.2022 wurde über den Beschwerdeführer wegen Verletzung von § 56 Abs. 2 Abschlussprüfer-Aufsichtsgesetz – APAG, BGBl. I Nr. 83/2016 idF BGBl. I Nr. 30/2018, gemäß § 65 Abs. 2 Z 11 APAG eine Geldstrafe in Höhe von EUR 7.000,00 bzw., falls diese uneinbringlich ist, eine Ersatzfreiheitsstrafe von 72 Stunden verhängt. 1. Mit Straferkenntnis der belangten Behörde v... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Durch Beamte der Landesverkehrsabteilung Tirol wurde am 21.09.2021 im Fahrzeug des Beschwerdeführers (im Folgenden: BF) ein Radarwarngerät, welches an der Innenseite der Windschutzscheibe mittels Saugnapf befestigt und in Betrieb war, wahrgenommen. Das Gerät wurde durch die einschreitenden Beamten nach Aufnahme erforderlicher Daten sowie Anfertigung von Lichtbildern im Zuge einer Lenker- und Verkehrskontroll... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Mandatsbescheid vom 24.04.2019 schrieb die Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: FMA) in ihrer Funktion als Abwicklungsbehörde der XXXX Bank AG (im Folgenden: BF) „in Umsetzung des Beschlusses (Decision) des Ausschusses für die einheitliche Abwicklung (Single Resolution Board, SRB) vom 16.04.2019 (SRB/ XXXX )“ gemäß § 3 Abs. 1 BaSAG iVm § 57 Abs. 1 AVG und § 123a Abs. 1 BaSAG iVm Art. 70 Verordnung 806... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit E-Mail vom XXXX erstattete XXXX (kurz: Anzeigenleger) eine Anzeige bei der belangten Behörde wegen der Zusendung einer Werbe-E-Mail am XXXX ohne vorherige Einwilligung über eine Mailadresse, die den Beschwerdeführern zurechenbar ist. 1. Mit E-Mail vom römisch XXXX erstattete römisch XXXX (kurz: Anzeigenleger) eine Anzeige bei der belangten Behörde wegen der Zusendung einer Werbe-E-Mail am römisch XX... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit E-Mail vom XXXX erstattete XXXX (kurz: Anzeigenleger) eine Anzeige bei der belangten Behörde wegen der Zusendung einer Werbe-E-Mail am XXXX ohne vorherige Einwilligung über eine Mailadresse, die den Beschwerdeführern zurechenbar ist. 1. Mit E-Mail vom römisch XXXX erstattete römisch XXXX (kurz: Anzeigenleger) eine Anzeige bei der belangten Behörde wegen der Zusendung einer Werbe-E-Mail am römisch XX... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am XXXX erstattete XXXX (in der Folge bezeichnet als „Anzeigerin“) bei der belangten Behörde Anzeige wegen des Erhalts einer E-Mail mit dem
Betreff: „ XXXX “ am XXXX um XXXX Uhr. Die Anzeigerin gehe davon aus, dass ihre E-Mail-Adresse zu Werbezwecken an die Erstbeschwerdeführerin (zugleich Geschäftsführerin der Zweitbeschwerdeführerin) weitergegeben und von ihr unrechtmäßig zur Werbeaussendung verwendet wo... mehr lesen...