Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit (im fortgesetzten Verfahren nach dem Erkenntnis VwGH 22.1.2013, 2009/11/0228 ergangenem) Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. November 2016 wurden dem Revisionswerber verschiedene Arten von Hilfeleistungen nach dem Verbrechensopfergesetz (VOG) - dem Grunde nach -zuerkannt, darunter (Spruchpunkt VII.) die Zuerkennung von Hilfeleistungen in Form der Pflegezulage gemäß § 6 VOG ab dem 1. Jänner 2009. Mit Bescheid der belangten Behör... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 01.09.2015 – Erfüllung der Anwartschaft auf Arbeitslosengeld durch XXXX (in der Folge „bP“) 22.09.2015 – Mitteilung über den Leistungsanspruch des AMS XXXX (in der Folge „AMS“ bzw. „bB“) an die bP 02.09.2016 – Ende des Anspruchs auf Arbeitslosengeld Ab 03.09.2016 – Bezug von Notstandshilfe beim AMS 11.01.2021 – Mitteilung über den Leistungsanspruch an bP 04.02.2021 – E-Mail der bP an BMAFJ 05.02.2021 – Weiterleitung der E-Mail... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 09.02.2021 – Stellenangebot des AMS XXXX (in der Folge „AMS“ bzw. „bB“) an XXXX (in der Folge „bP“) als Lagerarbeiter/Staplerfahrer über die Firma XXXX , Übermittlung mit Zustellnachweis 04.03.2021 – Meldung des Service für Unternehmen (SfU), dass bP sich nicht vorgestellt habe 04.03.2021 – Mitteilung AMS an bP über Einstellung des Leistungsbezugs 29.03.2021 – Bescheid der bB 15.04.2021 – Beschwerde der bP und Vorlage eines Besche... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang Die Beschwerdeführerin stellte am 19.08.2019 einen Antrag auf Zuerkennung der Notstandshilfe. Mit Mitteilung vom 27.08.2019 wurde die Beschwerdeführerin - zwecks Klärung der Anspruchsvoraussetzungen - zur persönlichen Vorsprache geladen. Zum Einkommen aus der Witwenpension befragt, erklärte die Beschwerdeführerin am 19.09.2019 niederschriftlich, sie habe Anfang des Jahres bei der Pensionsversicherungsanstalt (gemeint wohl „Sozialversich... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer beantragte am 04.02.2015 die Neufestsetzung seines Vorrückungsstichtages. Die Landespolizeidirektion Niederösterreich (im Folgenden: belangte Behörde) wies den Antrag des Beschwerdeführers mit Bescheid vom 20.05.2015, GZ P6/31979/2015, zurück. Dagegen erhob der Beschwerdeführer Beschwerde und der Bescheid wurde vom Bundesverwaltungsgericht mit Erkenntnis vom 04.11.2016, GZ W213 2113978-1, ersatzlos aufgehoben. Nachfolg... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer beantragte am 13.02.2015 die Neufestsetzung seines Vorrückungsstichtages. Die Landespolizeidirektion Niederösterreich (im Folgenden: belangte Behörde) wies den Antrag des Beschwerdeführers mit Bescheid vom 20.05.2015, GZ P6/31979/2015, zurück. Dagegen erhob der Beschwerdeführer Beschwerde und der Bescheid wurde vom Bundesverwaltungsgericht mit Erkenntnis vom 10.11.2016, GZ W122 2113998-1, ersatzlos aufgehoben. Nachfolg... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer beantragte am 10.05.2013 die Neufestsetzung seines Vorrückungsstichtages. Die Landespolizeidirektion Niederösterreich (im Folgenden: belangte Behörde) wies den Antrag des Beschwerdeführers mit Bescheid vom 20.05.2015, GZ P6/31979/2015, zurück. Dagegen erhob der Beschwerdeführer Beschwerde und der Bescheid wurde vom Bundesverwaltungsgericht mit Erkenntnis vom 24.10.2016, GZ W106 2114017-1/3E, ersatzlos aufgehoben. Nachfol... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer beantragte am 05.02.2015 die Neufestsetzung seines Vorrückungsstichtages. Die Landespolizeidirektion Niederösterreich (im Folgenden: belangte Behörde) wies den Antrag des Beschwerdeführers mit Bescheid vom 20.05.2015, GZ P6/31979/2015, zurück. Dagegen erhob der Beschwerdeführer Beschwerde und der Bescheid wurde vom Bundesverwaltungsgericht mit Erkenntnis vom 04.11.2016, GZ W213 2114045-1, ersatzlos aufgehoben. Nachfolg... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit Schreiben vom 09.09.2010 beantragte der Beschwerdeführer die Neufestsetzung seines Vorrückungsstichtages und der daraus resultierenden besoldungsrechtlichen Stellung sowie allenfalls die Nachzahlung der sich daraus ergebenden Bezügen. Mit 26.07.2011 erging von der Landespolizeidirektion Niederösterreich (im Folgenden: belangte Behörde) ein Bescheid, Zl. 8011/33093/2011-PA, mit dem Hinweis, dass sich trotz Verschiebung des bisherigen Vorrüc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer beantragte am 07.02.2014 die Neufestsetzung seines Vorrückungsstichtages. Der Bundesminister für Inneres (im Folgenden: belangte Behörde) wies den Antrag des Beschwerdeführers mit dem gegenständlich angefochtenen Bescheid vom 17.01.2017 ab. Begründend wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass der Gesetzgeber mit dem Besoldungsrechtsanpassungsgesetz BGBl. I Nr. 104/2016 in § 175 Abs. 79 Z 3 und Abs. 79a und 79b Gehaltsgesetz... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer beantragte am 05.02.2015 die Neufestsetzung seines Vorrückungsstichtages. Das Kommando Logistik (nachfolgend: belangte Behörde) wies den Antrag des Beschwerdeführers mit dem gegenständlich angefochtenen Bescheid vom 21.03.2017 ab. Begründend wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass der Gesetzgeber mit dem Besoldungsrechtsanpassungsgesetz BGBl. I Nr. 104/2016 in § 175 Abs. 79 Z 3 und Abs. 79a und 79b GehG klargestellt habe,... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer beantragte am 10.10.2016 die Neufestsetzung seines Vorrückungsstichtages. Das Kommando Logistik (im Folgenden: belangte Behörde) wies den Antrag des Beschwerdeführers mit dem gegenständlich angefochtenen Bescheid vom 27.03.2017, dem Beschwerdeführer zugestellt am 29.03.2017, ab. Begründend wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass der Gesetzgeber mit dem Besoldungsrechtsanpassungsgesetz BGBl. I Nr. 104/2016 in § 175 Abs. 79... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1.1. Die Österreichische Gesundheitskasse, Landesstelle Wien, (kurz: ÖGK-Wien, im Folgenden: belangte Behörde) hat mit Bescheid vom 07.07.2021, Zl. XXXX , festgestellt, dass Frau XXXX (ehemals: XXXX ), SVNR XXXX , hinsichtlich ihrer Beschäftigung für den Dienstgeber XXXX OG, im Zeitraum von 01.11.2013 bis 31.03.2014 und von 01.08.2014 bis 31.12.2014 der (Teil-)Versicherung in der Unfallversicherung gemäß § 4 Abs. 1 Z 14 iVm Abs. 4 und § 5 Abs. 1 Z 2 i... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1.1. Die Österreichische Gesundheitskasse, Landesstelle Wien, (kurz: ÖGK-Wien, im Folgenden: belangte Behörde) hat mit Bescheid vom 07.07.2021, Zl. XXXX , festgestellt, dass Herr XXXX , SVNR XXXX , hinsichtlich seiner Beschäftigung für den Dienstgeber XXXX OG, im Zeitraum von 01.01.2012 bis 29.02.2012 der Voll-(Kranken-, Unfall-, und Pensions-)versicherungspflicht gemäß § 4 Abs. 1 Z 14 iVm § 4 Abs. 4 ASVG und der Arbeitslosenversicherungspflicht gem... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 VwGVG kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß § 29 Abs. 2a VwGVG eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß § 29 Abs. 4 VwGVG von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Diese gekürzte Ausfertigung des nach Schluss der mündli... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 VwGVG kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß § 29 Abs. 2a VwGVG eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß § 29 Abs. 4 VwGVG von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Diese gekürzte Ausfertigung des nach Schluss der mündli... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 VwGVG kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß § 29 Abs. 2a VwGVG eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß § 29 Abs. 4 VwGVG von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Diese gekürzte Ausfertigung des nach Schluss der mündli... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 VwGVG kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß § 29 Abs. 2a VwGVG eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß § 29 Abs. 4 VwGVG von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Diese gekürzte Ausfertigung des nach Schluss der mündli... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 VwGVG kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß § 29 Abs. 2a VwGVG eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß § 29 Abs. 4 VwGVG von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Diese gekürzte Ausfertigung des nach Schluss der münd... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 21.11.2019 - Antrag der beschwerdeführenden Partei (in Folge „bP“ genannt) auf Neufestsetzung des Grades der Behinderung im Behindertenpass und Antrag der bP auf Neufestsetzung des Grades der Behinderung gemäß §§ 2, 14 BEinstG beim Sozialministeriumsservice - SMS, Landesstelle XXXX (in Folge belangte Behörde bzw. „bB“ genannt) 24.01.2020 - E-Mail der bP an die bB; Stellungnahme und Vorlage ergänzender Unterlagen 30.01.2020 - E-Mail der bP ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 21.11.2019 - Antrag der beschwerdeführenden Partei (in Folge „bP“ genannt) auf Neufestsetzung des Grades der Behinderung im Behindertenpass und Antrag der bP auf Neufestsetzung des Grades der Behinderung gemäß §§ 2, 14 BEinstG beim Sozialministeriumsservice - SMS, Landesstelle XXXX (in Folge belangte Behörde bzw. „bB“ genannt) 24.01.2020 - E-Mail der bP an die bB; Stellungnahme und Vorlage ergänzender Unterlagen 30.01.2020 - E-Mail der bP ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 20.08.2021 beantragte die Antragstellerin die Erlassung einer einstweiligen Verfügung. Zudem stellte die Antragstellerin einen Antrag auf Nichtigerklärung der Entscheidung über die Nicht-Zulassung zur Teilnahme vom 10.08.2021, auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung sowie auf Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren. 2. Mit Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes vom 30.08.2021, W120 2245647-1/2E, wurde die bean... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 19.07.2021 beantragte die Antragstellerin die Erlassung einer einstweiligen Verfügung dahingehend, dass der Auftraggeberin für die Dauer des Nachprüfungsverfahrens die Erteilung des Zuschlags (der Abschluss des Rahmenvertrags) untersagt werde. Zudem stellte die Antragstellerin einen Antrag auf Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung, auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung sowie auf Ersatz der entrichteten Pauschalg... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte ... mehr lesen...