Entscheidungsgründe: I. Klage, Sachverhalt und Vorverfahren 1. Gestützt auf Art137 B-VG begehrt die klagende Partei, das Land Wien schuldig zu erkennen, die im
Spruch: bezeichneten Wettinformationsgeräte und Wettannahmeschalter binnen 14 Tagen herauszugeben und die Prozesskosten binnen derselben Frist bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Begründend führt die klagende Partei dabei das Folgende aus: "II. 1. Sachverhalt […] Am 25.02.2019 fand […] eine Kontrolle des Magistrats der Sta... mehr lesen...
Index: 34/01 Monopole
Norm: B-VG Art137 / KlagenVwGVG §28 Abs5WettenG Wr §24VfGG §7 Abs2
Leitsatz: Stattgabe einer Klage gegen den Magistrat Wien auf Herausgabe von Wettinformationsgeräten und Wettannahmeschalter mangels Rechtsgrundlage für die Beschlagnahme und den Verfall
Rechtssatz: Mit Bescheid vom 13.03.2019 ordnete der Magistrat der Stadt Wien die Beschlagnahme von Wettinformationsgeräten und Wettann... mehr lesen...
Index: 34/01 Monopole
Norm: B-VG Art137 / sonstige KlagenVwGVG §28 Abs5GlücksspielG
Leitsatz: Zurückweisung einer Klage gegen eine Landespolizeidirektion auf Herausgabe von Glücksspielgeräten wegen offenbarer Nichtzuständigkeit des VfGH
Rechtssatz: Die vorliegende Klage ist gegen die Landespolizeidirektion Oberösterreich gerichtet. Bei der Landespolizeidirektion Oberösterreich handelt es sich um keine der ... mehr lesen...
1. Gestützt auf Art137 B-VG begehrt die klagende Partei, die Landespolizeidirektion Oberösterreich als beklagte Partei schuldig zu erkennen, der klagenden Partei acht eingezogene Glücksspielgeräte auszufolgen und die Prozesskosten zu bezahlen. Die beklagte Partei sei zur Herausgabe der Glücksspielgeräte verpflichtet, weil das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich mit Erkenntnis vom 25. Februar 2020 den Bescheid über die Einziehung der Glücksspielgeräte aufgehoben habe und somit kein Rechtst... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Klage und Vorverfahren 1. Mit ihrer auf Art137 B-VG gestützten Klage gegen den Bund begehrt die klagende Partei die Erlassung folgenden Urteils: "Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichts Wien vom 20.04.2018, GZ: VGW-002/069/12982/2017-23 und VGW-002/V/069/12982/2017-23 aufgehobenen Bescheid der LPD Wien vom 07.08.2017; GZ: A2/39390/2017 beschlagnahmten und eingezogenen Spielautomaten mit de... mehr lesen...
Index: 34/01 Monopole
Norm: B-VG Art137 / AllgVwGVG §28 Abs5GlücksspielG §52RATG §7, §23, §23a
Leitsatz: Abweisung des Begehrens auf Zahlung von Zinsen auf Grund Nichtausfolgung von Glücksspielautomaten durch die Landespolizeidirektion Wien; Möglichkeit der Forderung von gesetzlichen Zinsen nur in Bezug auf Geldschulden; Ersatz der Prozesskosten mangels Ausfolgung der Glücksspielautomaten bei erster Gelegenheit R... mehr lesen...