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34/01 MonopoleNorm
B-VG Art137 / sonstige KlagenLeitsatz
Zurückweisung einer Klage gegen eine Landespolizeidirektion auf Herausgabe von Glücksspielgeräten wegen offenbarer Nichtzuständigkeit des VfGHRechtssatz
Die vorliegende Klage ist gegen die Landespolizeidirektion Oberösterreich gerichtet. Bei der Landespolizeidirektion Oberösterreich handelt es sich um keine der in Art137 B-VG genannten Gebietskörperschaften und auch eine Zurechnung oder Umdeutung der beklagten Partei iSd Rsp des VfGH kommt nicht in Betracht.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Klagen, VfGH / Zuständigkeit, Glücksspiel, BeschlagnahmeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2020:A39.2020Zuletzt aktualisiert am
01.10.2020