Entscheidungsgründe: 1. Verfahrensgang: 1.1. Der Beschwerdeführer (in der Folge: BF) stellte am 08.07.2020 stellte einen Antrag auf Zuerkennung von Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung. Er stand von 01.08.2020 bis 02.03.2021 im Bezug von Arbeitslosengeld und anschließend im Bezug von Notstandshilfe. 1.2. Am 02.06.2023 langte beim Arbeitsmarktservice XXXX (in der Folge: AMS) eine Meldung des Dachverbandes der Sozialversicherungsträger ein, aus der hervorgeh... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Verfahrensgang: 1.1. Der Beschwerdeführer (in der Folge: BF) stellte am 08.07.2020 stellte einen Antrag auf Zuerkennung von Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung. Er stand von 01.08.2020 bis 02.03.2021 im Bezug von Arbeitslosengeld und anschließend im Bezug von Notstandshilfe. 1.2. Am 02.06.2023 langte beim Arbeitsmarktservice XXXX (in der Folge: AMS) eine Meldung des Dachverbandes der Sozialversicherungsträger ein, aus der hervorgeh... mehr lesen...