I.1. Der in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund stehende Beschwerdeführer war mit Wirksamkeit vom 1. September 2001 zunächst mit der provisorischen Leitung des Bundesgymnasiums und Bundesrealgymnasiums S (kurz: BG/BRG S.), betraut worden; mit Entschließung des Bundespräsidenten vom 18. Oktober 2001 wurde er sodann mit Wirksamkeit vom 1. November 2001 zum Direktor dieser Schule auf eine Planstelle der Verwendungsgruppe L 1 ernannt. Mit Schreiben vom 5. Juli 200... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz70/06 Schulunterricht
Norm: BDG 1979 §207h Abs3;BDG 1979 §43;BDG 1979 §44;BDG 1979 §45;SchUG 1986 §56;
Rechtssatz: Dass die gesetzliche Befristung der Leitungsfunktion nur dann wegfällt, wenn sich der Funktionsinhaber während dieser Zeit bewährt hat, verfolgt - wie sich aus den Gesetzesmaterialien zu den §§ 207 ff BDG 1979 (631 BlgNR, XX. GP, 61 f, 82 ff; diese sind im hg. Er... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz70/06 Schulunterricht
Norm: BDG 1979 §207 Abs2;BDG 1979 §207k Abs1 Z2;BDG 1979 §43;BDG 1979 §44;BDG 1979 §45;SchUG 1986 §56;
Rechtssatz: Die belangte Behörde stützt ihre Feststellung der Nichtbewährung des Schulleiters auf eine große Zahl konkreter Vorwürfe eines Fehlverhaltens (Näheres im vorliegenden Erkenntnis). Verhaltensweisen der von der Behörde angenommenen Art rechtfe... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer70/06 Schulunterricht
Norm: AVG §58 Abs2;AVG §60;BDG 1979 §207 Abs2;BDG 1979 §207k Abs1 Z2;BDG 1979 §43;BDG 1979 §44;BDG 1979 §45;LDG 1984 §26a impl;SchUG 1986 §56;
Rechtssatz: Für eine Verneinung der Bewährung reicht ein einmaliges geringfügiges Fehlverhalten nicht aus. Vielmehr kann einem Funktionsinhaber die Bewährung nur dann ab... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz70/06 Schulunterricht
Norm: BDG 1979 §207k Abs1 Z2;BDG 1979 §43;BDG 1979 §44;BDG 1979 §45;BDG 1979 §91;SchUG 1986 §56;
Rechtssatz: Das Anforderungsprofil eines Schulleiters umfasst neben der Kenntnis (und Beachtung) einschlägiger Rechtsvorschriften sowie der ihm erteilten Weisungen insbesondere auch kommunikative und soziale Kompetenzen, Organisationstalent, die Befähigung zu... mehr lesen...