Die Beschwerdeführerin ist Mittelschullehrerin für Latein und Philosophie an einem Privatgymnasium mit Öffentlichkeitsrecht. In ihrer Erklärung zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2000 machte sie ua Ausgaben für eine in den Semesterferien veranstaltete Reise nach Rom und Neapel in Höhe von S 4.270,-- und für eine in den Osterferien veranstaltete Sizilienreise in Höhe von S 5.625,-- als Werbungskosten geltend. Die Beschwerdeführerin legte dem Finanzamt folgende Re... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Oberlehrer des Polytechnischen Jahrganges in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Bundeshauptstadt Wien. Der Schuldirektor der Dienststelle des Beschwerdeführers teilte diesen für die Schullandwoche vom 5. bis 12. Mai 1989 als Leiter dieser schulischen Veranstaltung ein. Über Einwände des Beschwerdeführers gegen diesen Dienstauftrag, der wegen der damit verbundenen Dienstzeit unzulässig sei, wurde dem Beschwerdeführer vom Schuldirektor d... mehr lesen...
Index: 70/06 Schulunterricht
Norm: SchUG 1986 §13;SchUG 1986 §51 Abs3;SchulveranstaltungsV 1974 §2 Abschn3;SchulveranstaltungsV 1974 AnlC Z3;
Rechtssatz: Eine zeitliche Begrenzung der Aufsichtspflicht des mit der Leitung der Schullandwoche betrauten Lehrers ist den gesetzlichen Bestimmungen ebensowenig zu entnehmen wie den darauf beruhenden Bestimmungen der SchulveranstaltungsV 1974. Die Durchführung der im Gesetz... mehr lesen...
Index: 64/03 Landeslehrer70/06 Schulunterricht
Norm: LDG 1984 §43;SchUG 1986 §13;SchUG 1986 §51 Abs3;SchulveranstaltungsV 1974 §2 Abschn3;SchulveranstaltungsV 1974 AnlC Z3;
Rechtssatz: Die dem Lehrer übertragene Aufsichtspflicht steht mit seiner während der Schullandwoche ausgeübten Lehrtätigkeit nicht in einem solchen Zusammenhang, daß damit die Lehrverpflichtung ausgeweitet worden wäre. Die
Norm: des § 43 Abs 3 L... mehr lesen...
Index: 70/06 Schulunterricht
Norm: SchUG 1986 §13;SchUG 1986 §51 Abs3;SchulveranstaltungsV 1974 §2 Abschn3;SchulveranstaltungsV 1974 AnlC Z3;
Rechtssatz: Die dem Lehrer aufgetragene Zeit der Aufsicht auf Schullandwochen ist nicht als "Arbeitszeit" zu werten (hier 180 Stunden Wochenarbeitszeit). Die Grenze einer Dienstverpflichtung ist aber jedenfalls im Ende der Dienstfähigkeit des Lehrers zu sehen. ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz70/06 Schulunterricht
Norm: AVG §56;BDG 1979 §44 Abs1 impl;B-VG Art20 Abs1;SchUG 1986 §13;SchUG 1986 §51 Abs3;SchulveranstaltungsV 1974 §2 Abschn3;SchulveranstaltungsV 1974 AnlC Z3;
Rechtssatz: Zweck des Feststellungsverfahrens über die Rechtmäßigkeit eines Dienstauftrages kann nur sein, bei der Auferlegung von Pf... mehr lesen...