Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am 21.06.2024 entschied die Externistenprüfungskommission einer Mittelschule, dass die minderjährige XXXX (im Folgenden als Beschwerdeführerin sowie als Schülerin bezeichnet) die Externistenprüfung über die 6. Schulstufe mit der Note „Nicht genügend“ im Pflichtgegenstand „Deutsch“ nicht bestanden hat. 1. Am 21.06.2024 entschied die Externistenprüfungskommission einer Mittelschule, dass die minderjährige röm... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die mj. Zweitbeschwerdeführerin trat an der Mittelschule XXXX zur Externistenprüfung am XXXX im Prüfungsfach Mathematik, 5. Schulstufe, an und wurde mit schriftlicher Entscheidung vom XXXX mit ‚Nicht genügend‘ beurteilt. Die Externistenprüfungskommission sprach in ihrer Entscheidung vom XXXX aus, dass die Zweitbeschwerdeführerin die Externistenprüfung nicht bestanden habe. Die betreffende Entscheidung wur... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer nahm im Schuljahr 2023/2024 am häuslichen Unterricht teil. Mit Entscheidung der Prüfungskommission vom 12.06.2024 wurde festgestellt, dass der Beschwerdeführer die Externistenprüfung nicht bestanden habe, da er die abgelegte Prüfung im Prüfungsgebiet Deutsch nicht bestanden habe. Gegen diese Entscheidung wurde fristgerecht Widerspruch erhoben. Mit Bescheid der Bildungsdirektion für Oberösterr... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Die am 17.09.2007 geborene schulpflichtige Beschwerdeführerin befand sich im Schuljahr 2021/22 im häuslichen Unterricht und trat am14.06.2022 zur Externistenprüfung über die 8. Schulstufe AHS an. Im Pflichtgegenstand Physik wurde die Beschwerdeführerin mit „Nicht genügend“ beurteilt. 2. Mit am 08.07.2022 vom erziehungsberechtigten Vater ausgefüllten Formular begehrte die Beschwerdeführer... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Formularantrag vom 02.07.2021 zeigte die Erstbeschwerdeführerin die Teilnahme des mj. Zweitbeschwerdeführers am häuslichen Unterricht auf der 8. Schulstufe nach der Schulart Allgemein bildende höhere Schule im Schuljahr 2021/2022 an. 2. Mit dem bekämpften Bescheid untersagte die belangte Behörde die Teilnahme des Zweitbeschwerdeführers am angezeigten häuslichen Unterricht. Unter einem ordnete die belangte Behörde an, dass die Erziehungsb... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Formularantrag vom 29.06.2021 zeigte die Zweitbeschwerdeführerin die Teilnahme von XXXX , geb. XXXX (Erstbeschwerdeführerin) am häuslichen Unterricht auf der 7. Schulstufe im Schuljahr 2021/2022 an. 2. Mit Schreiben vom 06.08.2021 teilte die belangte Behörde der Zweitbeschwerdeführerin mit, dass eine Bearbeitung der Anzeige nicht möglich sei, da der erfolgreiche Abschluss der zuletzt besuchten Schulstufe zwingende Voraussetzung für die ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Formularantrag vom 02.08.2021 zeigte die Erziehungsberechtigte die Teilnahme des mj. XXXX , geb. am XXXX (in der Folge als Kind bezeichnet) am häuslichen Unterricht auf der 8. Schulstufe im Schuljahr 2021/2022 an. 2. Mit dem bekämpften Bescheid untersagte die belangte Behörde die Teilnahme des Kindes am angezeigten häuslichen Unterricht. Begründend wird ausgeführt, dass das Kind im Schuljahr 2020/2021 die Niederösterreichische Mittelsch... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Am 23.07.2020 zeigten die Beschwerdeführer die Teilnahme ihrer am XXXX geborenen Tochter XXXX am häuslichem Unterricht für das Schuljahr 2020/2021 an. 2. Mit dem angefochtenen Bescheid sprach die Bildungsdirektion für Steiermark (im Folgenden: belangte Behörde) gemäß § 11 Abs. 4 Schulpflichtgesetz 1985 und § 13 Abs. 2 VwGVG aus, dass „die Anzeige der Teilnahme am häuslichen Unterrichts für die 6. Schulstufe vom 23.07.2020 für XXXX , geb. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Am 23.07.2020 zeigten die Beschwerdeführer die Teilnahme ihrer am XXXX geborenen Tochter XXXX an häuslichem Unterricht für das Schuljahr 2020/2021 an. 2. Mit dem angefochtenen Bescheid sprach die Bildungsdirektion für Steiermark (im Folgenden: belangte Behörde) aus, dass „die Anzeige der Teilnahme am häuslichen Unterrichts für die 5. Schulstufe vom 23.07.2020 für XXXX , geb. XXXX , für das Schuljahr 2020/2021 […] als unzulässig zurückgewi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit ausgefülltem Formblatt vom 01.08.2020 erfolgte seitens der erziehungsberechtigten Eltern (Beschwerdeführer) der mj. XXXX die Anzeige, dass ihre Tochter im Schuljahr 2020/21 am häuslichen Unterricht teilnehmen werde. 2. Mit Bescheid vom 11.09.2020, Zl. 408-28/34-2020, sprach die Bildungsdirektion für Oberösterreich (im Folgenden: belangte Behörde) gemäß § 11 Abs. 4 Schulpflichtgesetz 1985 (SchPflG) und § 13 Abs. 2 VwGVG aus, dass die Te... mehr lesen...