Aus der Beschwerde und der angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich im Wesentlichen folgender Sachverhalt: Die am 23. August 1988 geborene Tochter (Erstbeschwerdeführerin) der Zweitbeschwerdeführerin erfüllte im Schuljahr 1999/2000 ihre Schulpflicht durch "Teilnahme am häuslichen Unterricht" im Sinne des § 11 Abs. 2 des Schulpflichtgesetzes (SchPflG). Mit Bescheid vom 1. August 2000 sprach die belangte Behörde unter Berufung auf § 11 Abs. 4 SchPflG aus, da... mehr lesen...
Index: 70/05 Schulpflicht70/06 Schulunterricht
Norm: SchPflG 1985 §11 Abs4;SchUG 1986 §42 Abs14;
Rechtssatz: Der "Nachweis des zureichenden Erfolges des Unterrichts" im Sinne des § 11 Abs 4 SchPflG kann nur durch eine entsprechend den Bestimmungen über die Externistenprüfungen abgelegte Prüfung (vgl § 42 Abs 14 SchUG) erbracht werden, deren Gesamtbeurteilung in dem über die Prüfung auszustellenden Zeugnis wenigste... mehr lesen...
Mit den angefochtenen Bescheiden ordnete die belangte Behörde gemäß § 11 Abs. 4 iVm § 5 des Schulpflichtgesetzes 1985 idF BGBl. Nr. 513/1993 (SchPflG), an, daß die Beschwerdeführerinnen ab sofort ihre Schulpflicht an einer öffentlichen oder mit Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten Pflichtschule zu erfüllen hätten. Begründend wird in den im wesentlichen gleichlautenden Bescheiden dargelegt, die Beschwerdeführerinnen hätten im Schuljahr 1995/1996 die "Lernwerkstatt integrative Schule H",... mehr lesen...
Index: 70/05 Schulpflicht70/06 Schulunterricht
Norm: SchPflG 1985 §11 Abs4;SchUG 1986 §42 Abs14; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
97/10/0061
97/10/0062
Rechtssatz: § 11 Abs 4 SchPflG schließt eine Auslegung aus, wonach der zureichende Erfolg des Unterrichts, wenn die vorgeschriebene Prüfung nicht abgelegt oder nicht bestanden wurde, durch anderweiti... mehr lesen...
Index: 70/05 Schulpflicht70/06 Schulunterricht
Norm: SchPflG 1985 §11 Abs4;SchUG 1986 §42 Abs14;SchUG ExternistenprüfungsV 1979 §20 Abs1 Z4; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
97/10/0061
97/10/0062 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/05/29 94/10/0187 2 Stammrechtssatz Vom "Nachweis des zureichenden Erfolges" iSd § 11 Abs 4 SchPflG kann nur dan... mehr lesen...
Index: 70/05 Schulpflicht70/06 Schulunterricht
Norm: SchPflG 1985 §11 Abs4;SchUG 1986 §42 Abs14;SchUG ExternistenprüfungsV 1979 §1 Abs3;SchUG ExternistenprüfungsV 1979 §20 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
97/10/0061
97/10/0062
Rechtssatz: Es besteht kein Zweifel, daß sich das Gesetz sowohl mit dem Begriff "Erfolg des Unterrichts" als auch mit d... mehr lesen...