Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Sohn der in Polen geborenen Beschwerdeführerin nahm am 22.03.2021 an der Schuleinschreibung und dem standardisierten Test MIKA-D an der Volksschule XXXX (im Folgenden: gegenständliche Schule) teil. Er wurde aufgrund mangelhafter Sprachkompetenz an der gegenständlichen Schule als außerordentlicher Schüler aufgenommen. 2. Einlangend am 06.07.2021 zeigte die Beschwerdeführerin gegenüber der Bildungsdirektion für Wien (im Folgenden:... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Erstbeschwerdeführerin meldete sich am 25.02.2021 an der XXXX (im Folgenden: gegenständliche Schule) um einen Schulplatz an. 2. Mit Entscheidung vom 25.02.2021 teilte der Schulleiter der gegenständlichen Schule gegenüber der Zweitbeschwerdeführerin mit, dass die Erstbeschwerdeführerin nicht aufgenommen werden könne. Begründend wurde ausgeführt, dass gemäß § 68 a Abs. 2 SchOG im Hinblick auf die Erreichung der lehrplangemäßen Bildungsz... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 22.06.2020 zeigte die Erstbeschwerdeführerin den häuslichen Unterricht für den Zweitbeschwerdeführer im Schuljahr 2020/2021 an. 2. Mit dem nunmehr bekämpften Bescheid vom 01.07.2020 untersagte die belangte Behörde mit Spruchpunkt 1 die Teilnahme des Zweitbeschwerdeführers am häuslichen Unterricht. Mit Spruchpunkt 2 ordnete die belangte Behörde an, dass der Zweitbeschwerdeführer seine Schulpflicht im Schuljahr 2020/2021 an e... mehr lesen...