Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VStG §39;Rechtssatz
Das WeinG 1985 gibt der Behörde keine Handhabe, im Beschlagnahmeverfahren anstelle der Beschlagnahme eine bestimmte Kennzeichnung vorzuschreiben. Aus diesem Grund ist auch das im Berufungsverfahren gemachte "Angebot" des Bf, sich einem Kennzeichnungsauftrag der Behörde zu fügen, ohne Bedeutung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993100105.X04Im RIS seit
20.11.2000