Entscheidungen zu § 18 WeinG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-5 von 5

TE OGH 1970/2/25 7Ob26/70

Mit der auf Zahlung von 87.000 S s A gerichteten Klage macht die Klägerin die Summe der an sie abgetretenen Kaufpreisforderungen geltend, die dem Zedenten, der L Elektrogroßhandelsgesellschaft m b H, Linz, durch den Verkauf und die Lieferung von Waschvollautomaten französischer Herkunft der Marke "B" an das beklagte Firmenunternehmen gemäß zweier Rechnungen vom 4. September und je einer Rechnung vom 10. und 11. Oktober 1967 erwachsen seien. Die Beklagte beantragte die Abweisung des ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 25.02.1970

RS OGH 1966/12/21 6Ob203/66, 7Ob26/70, 8Ob677/88

Norm: HGB §377 BWeinG §18
Rechtssatz: Zur Rügepflicht des Weinhändlers, der von einem anderen, nachträglich deswegen gemäß § 18 WeinG bestraften Weinhändler verfälschten Wein kauft, sowie zum Begriff der Arglist im § 377 Abs 5 HGB. Entscheidungstexte 6 Ob 203/66 Entscheidungstext OGH 21.12.1966 6 Ob 203/66 Veröff: EvBl 1967/239 S 298 7... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 21.12.1966

RS OGH 1960/12/5 8Os388/60 (8Os389/60)

Norm: LMG 1951 §11WeinG §18
Rechtssatz: Der Tatbestand des § 18 WeinG kann überhaupt nur bei Zuwiderhandlung gegen eine auf Grund des § 16 Abs 2 WeinG erlassene Verordnung oder bei fahrlässiger Inverkehrsetzung verfälschter, dem WeinG unterfallender, Getränke zum Zuge kommen, weil jede vorsätzliche Weinverfälschung bzw jede wissentliche Inverkehrsetzung verfälschter, dem WeinG unterfallender, Getränke unbedingt einer strengeren Strafbestimmung,... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 05.12.1960

RS OGH 1951/11/19 5Os1000/51

Norm: WeinG §18WeinG §19
Rechtssatz: Der Verfall der Getränke ist bei einem Freispruch oder auf Antrag des öffentlichen Anklägers im objektiven Verfahren auszusprechen, wenn der objektive Tatbestand nach § 18 WeinG vorliegt. Entscheidungstexte 5 Os 1000/51 Entscheidungstext OGH 19.11.1951 5 Os 1000/51 Veröff: EvBl 1952/150 S 213 Euro... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 19.11.1951

RS OGH 1931/4/8 4Os133/31

Norm: LMG 1951 §11WeinG §16WeinG §18
Rechtssatz: Bei der Erzeugung von aromatisierten oder gewürzten Weinen ist ein Zusatz von Farbstoffen verboten. Wermutwein ist eine durch Aromatisierung von Wein mit Wermutkraut hergestellte Gattung von Wein. Das Zuwiderhandeln gegen die Vorschrift des § 16 WeinG begründet die Übertretung des § 18 WeinG, sofern die Handlung nicht nach dem § 11 LMG strafbar ist. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 08.04.1931

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