RS OGH 1931/4/8 4Os133/31

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Veröffentlicht am 08.04.1931
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Norm

LMG 1951 §11
WeinG §16
WeinG §18

Rechtssatz

Bei der Erzeugung von aromatisierten oder gewürzten Weinen ist ein Zusatz von Farbstoffen verboten. Wermutwein ist eine durch Aromatisierung von Wein mit Wermutkraut hergestellte Gattung von Wein. Das Zuwiderhandeln gegen die Vorschrift des § 16 WeinG begründet die Übertretung des § 18 WeinG, sofern die Handlung nicht nach dem § 11 LMG strafbar ist.

Entscheidungstexte

  • 4 Os 133/31
    Entscheidungstext OGH 08.04.1931 4 Os 133/31
    Veröff: SSt XI/30

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1931:RS0066370

Dokumentnummer

JJR_19310408_OGH0002_0040OS00133_3100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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