Norm: KFG 1955 §86KFG 1967 §103 Abs1
Rechtssatz: 1) Der Besitzer eines Kraftfahrzeuges kann sich zur Erfüllung der ihm nach § 86 Abs 1 KFG obliegenden Pflicht, dieses in vorschriftsmäßigem Zustand zu halten, anderer Personen bedienen. 2) In einem solchen Falle kann er die Unmöglichkeit der Einhaltung der Vorschriften des Gesetzes im Sinne des § 5 Abs 1 des Verwaltungsstrafgesetzes nur durch den Beweis entsprechender Kontrolle bezüglich der Be... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIIaStVO §20 IA1StVO §20 IB2KFG 1955 §85 Abs1 AKFG 1955 §86
Rechtssatz: Verschuldensteilung zwischen Halter eines Fahrzeuges mit abgefahrenen Reifen und Lenker, dem er es ohne Hinweis darauf übergibt und der damit auf glatter Fahrbahn zu schnell fährt: 3 : 1 zu Lasten des Lenkers. Entscheidungstexte 2 Ob 311/69 Entscheidungstext OGH 13.11.1969 2 Ob 311/69 ... mehr lesen...
Am 22. November 1964 fuhren der Kläger und der Beklagte mit einem PKW (Volkswagen) des Beklagten zusammen mit zwei weiteren Freunden fort; der Beklagte lenkte das Fahrzeug selbst. Sie kamen in das Gasthaus G. in St., wo sie drei Mädchen trafen, die in ein Gasthaus nach U. gefahren werden wollten. Der Beklagte erklärte zunächst, daß er heimfahren wolle, war aber dann doch bereit, mit den Mädchen nach U. zu fahren. Er sagte jedoch, daß der Kläger das Fahrzeug lenken solle. Er gab diesem... mehr lesen...
Norm: KFG 1955 §86
Rechtssatz: Von einem "Überlassen" kann nur dann die Rede sein, wenn jemand die Führung eines Kraftfahrzeuges mit dem Willen des Verfügungsberechtigten übernimmt. VwGH vom 21.10.1959, Zl 433/58; Veröff: ZVR 1960/225 S 155 Entscheidungstexte 2 Ob 20/69 Entscheidungstext OGH 13.02.1969 2 Ob 20/69 European Case La... mehr lesen...
Norm: KFG 1955 §85 B6KFG 1955 §86
Rechtssatz: Ein Fahrzeuglenker, der während einer Fahrt auf Grund eines zivilrechtlich begründeten Verlangens seitens einer körperbehinderten und mangels eines Führerscheines zur Lenkung eines Kraftfahrzeuges nicht berechtigten Person dieser die Lenkung des Kraftfahrzeuges überläßt, kann für eine solche Überlassung für sich allein, also namentlich dann, wenn die Überlassung nicht als eine Pflichtverletzung oder... mehr lesen...
Norm: KFG 1955 §86StVO §20 IA
Rechtssatz: Wer unter Mißachtung der Bestimmungen des Kraftfahrgesetzes in Kenntnis eines Defektes an seinem Fahrzeug mit diesem eine Fahrt antritt, muß diesem Umstand zumindest durch die Wahl einer geringen Geschwindigkeit Rechnung tragen. Entscheidungstexte 11 Os 189/64 Entscheidungstext OGH 29.10.1964 11 Os 189/64 Veröff: ZVR 1965/159 S 177 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIIaKFG 1955 §86
Rechtssatz: Gleichteiliges Verschulden eines Kraftwagenbesitzers, der weiß, daß sich die Bremsen in keinem vorschriftsmäßigen Zustand befinden, und den Kraftwagen unter Verschweigung dieses Umstandes trotzdem einen Beifahrer lenken läßt, und dieses Beifahrers, der den Kraftwagen weiterlenkt, obwohl er während des Lenkens vom Zustand der Bremsen Kenntnis erhält und wegen Versagens der Bremsen einen Unfall verurs... mehr lesen...
Norm: KFG 1955 §18KFG 1955 §86
Rechtssatz: Abstellen und Beleuchtung eines defekt gewordenen Anhängers am Rand einer Bundesstraße. Der zur Lenkung befähigte Eigentümer eines Kraftfahrzeuges kann grundsätzlich die Lenkung seines Fahrzeuges jederzeit wieder an sich ziehen. Entscheidungstexte 9 Os 333/58 Entscheidungstext OGH 05.03.1959 9 Os 333/58 Veröff: RZ 1959,102 ... mehr lesen...