RS OGH 1962/3/2 2Ob51/62

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Veröffentlicht am 02.03.1962
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Norm

ABGB §1304 BIIa
KFG 1955 §86

Rechtssatz

Gleichteiliges Verschulden eines Kraftwagenbesitzers, der weiß, daß sich die Bremsen in keinem vorschriftsmäßigen Zustand befinden, und den Kraftwagen unter Verschweigung dieses Umstandes trotzdem einen Beifahrer lenken läßt, und dieses Beifahrers, der den Kraftwagen weiterlenkt, obwohl er während des Lenkens vom Zustand der Bremsen Kenntnis erhält und wegen Versagens der Bremsen einen Unfall verursacht.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 51/62
    Entscheidungstext OGH 02.03.1962 2 Ob 51/62
    Veröff: ZVR 1962/274 S 298

Schlagworte

Auto Pkw Kfz

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0026818

Dokumentnummer

JJR_19620302_OGH0002_0020OB00051_6200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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