Norm
ABGB §1304 BIIaRechtssatz
Gleichteiliges Verschulden eines Kraftwagenbesitzers, der weiß, daß sich die Bremsen in keinem vorschriftsmäßigen Zustand befinden, und den Kraftwagen unter Verschweigung dieses Umstandes trotzdem einen Beifahrer lenken läßt, und dieses Beifahrers, der den Kraftwagen weiterlenkt, obwohl er während des Lenkens vom Zustand der Bremsen Kenntnis erhält und wegen Versagens der Bremsen einen Unfall verursacht.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Auto Pkw KfzEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0026818Dokumentnummer
JJR_19620302_OGH0002_0020OB00051_6200000_001