Im Namen der Republik! Erkenntnis Das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg hat durch sein Mitglied Dr. Isabel Vonbank, LL.M., über die Beschwerde des S S, G, vertreten durch Reif und Partner Rechtsanwälte OG, Graz, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft B vom 22.04.2021 betreffend Übertretungen des Kraftfahrgesetzes, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung, zu Recht erkannt: Gemäß § 50 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) wird ? d... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 20.12.2021 Norm: KFG 1967 §82 Abs8VStG §27 Abs1
Rechtssatz: Tatort des Unterlassungsdeliktes nach § 82 Abs 8 dritter Satz KFG ist der Sitz der Behörde, in deren örtlichem Wirkungsbereich sich das Fahrzeug befindet. (hier: Der mit dem Straferkenntnis vorgeworfene Standort in Österreich ist in G. Die Bezirkshauptmannschaft B ist somit im vorliegenden Fall örtlich nicht zuständi... mehr lesen...
Im Namen der Republik! Erkenntnis Das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg hat durch sein Mitglied Mag. Claudia Brugger über die Beschwerde des DI T S, B, vertreten durch Pichler Rechtsanwalt GmbH, Dornbirn, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft B vom 24.09.2018 betreffend eine Übertretung nach dem Kraftfahrgesetz 1967, zu Recht erkannt: Gemäß § 50 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) wird der Beschwerde Folge gegeben, das angefochtene Strafer... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 26.06.2020 Norm: KFG 1967 §82 Abs8
Rechtssatz: Kein dauernder Standort des PKWs mit ausländischem Kennzeichen im Inland in folgendem Fall: Zulassung des Fahrzeuges mit der Standortadresse des Ingenieurbüros, selbständige Tätigkeit an zumindest fünf Tagen/ Woche im Ausland, Fahrten zu den Kunden in Deutschland, Service mehrheitlich in Deutschland, Familienfahrzeug in Österre... mehr lesen...