Im Namen der Republik! Erkenntnis Das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg hat durch sein Mitglied Dr. Isabel Vonbank, LL.M., über die Beschwerde des S S, G, vertreten durch Reif und Partner Rechtsanwälte OG, Graz, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft B vom 22.04.2021 betreffend Übertretungen des Kraftfahrgesetzes, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung, zu Recht erkannt: Gemäß § 50 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) wird ? d... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 20.12.2021 Norm: KFG 1967 §82 Abs8VStG §27 Abs1
Rechtssatz: Tatort des Unterlassungsdeliktes nach § 82 Abs 8 dritter Satz KFG ist der Sitz der Behörde, in deren örtlichem Wirkungsbereich sich das Fahrzeug befindet. (hier: Der mit dem Straferkenntnis vorgeworfene Standort in Österreich ist in G. Die Bezirkshauptmannschaft B ist somit im vorliegenden Fall örtlich nicht zuständi... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 26.06.2020 Norm: KFG 1967 §82 Abs8
Rechtssatz: Kein dauernder Standort des PKWs mit ausländischem Kennzeichen im Inland in folgendem Fall: Zulassung des Fahrzeuges mit der Standortadresse des Ingenieurbüros, selbständige Tätigkeit an zumindest fünf Tagen/ Woche im Ausland, Fahrten zu den Kunden in Deutschland, Service mehrheitlich in Deutschland, Familienfahrzeug in Österre... mehr lesen...
Im Namen der Republik! Erkenntnis Das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg hat durch sein Mitglied Mag. Claudia Brugger über die Beschwerde des DI T S, B, vertreten durch Pichler Rechtsanwalt GmbH, Dornbirn, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft B vom 24.09.2018 betreffend eine Übertretung nach dem Kraftfahrgesetz 1967, zu Recht erkannt: Gemäß § 50 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) wird der Beschwerde Folge gegeben, das angefochtene Strafer... mehr lesen...