Entscheidungsgründe: I. 1. Beim VwGH sind Verfahren betreffend die Anfechtung von letztinstanzlichen Bescheiden von Landeshauptmännern anhängig, mit welchen Inhaber von Lenkerberechtigungen gemäß §75 Abs2 des Kraftfahrgesetzes 1967, BGBl. 267 (KFG 1967), aufgefordert worden waren, zur Erstattung eines amtsärztlichen Gutachtens erforderliche - näher bezeichnete - Befunde bzw. Gutachten beizubringen, widrigenfalls die erteilte Lenkerberechtigung entzogen würde. ... mehr lesen...
Index: 90 Straßenverkehrsrecht, Kraftfahrrecht90/02 Kraftfahrgesetz 1967
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzAVG 1950 §§76 ffKFG 1967 §67 Abs2AVG 1950 §74 Abs1KFG 1967 §75 Abs2
Leitsatz: Regelung über die Beibringung von Befunden, die zur
Erstattung eines amtsärztlichen Gutachtens erforderlich sind, in
§75 KFG 1967 (betreffend das Verfahren bei Einführung der
Lenkerberechtigung); Beibringung derartiger Befunde ist Aufgabe
der Partei, kein Abwe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Der Bf. war seit 1967 Besitzer der Lenkerberechtigung für KFZ der Gruppen A, B, C, E, F und G nach §65 KFG 1967. Seit März 1971 ist er aufgrund eines Unfalles am linken Auge erblindet. Bei einer amtsärztlichen Untersuchung am 5. Juni 1972 wurde er zum Lenken von KFZ der Gruppen A, B, C, E und F als bedingt geeignet angesehen und eine Nachuntersuchung nach fünf Jahren für notwendig erachtet. Hierauf wurde seine Lenkerberechtigung hinsichtlich aller Gruppen... mehr lesen...
Index: 90 Straßenverkehrsrecht, Kraftfahrrecht90/02 Kraftfahrgesetz 1967
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerordnungB-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art103 Abs4KDV 1967 §30 Abs2KDV 1967 §35 Abs1 litfKDV 1967 §35 Abs3KFG 1967 §67 Abs2KFG 1967 §69 Abs3KFG 1967 §123 Abs1
Rechtssatz: Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung 1967; genereller Ausschluß von Personen nach Verlust oder Blindheit eines Auges vom Lenken von Kraftfahrzeug... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Im Zuge eines gegen den Beschwerdeführer bei der Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck anhängigen Verwaltungsstrafverfahrens verantwortete sich der Beschwerdeführer damit, daß er die ihm angelastete Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit deshalb begangen habe, um schneller in die nächste Apotheke zu kommen, weil er ständig das Medikament Chinidin benötige und dieses in seinem PKW nicht habe finden können. In einem auf Grund dessen von der Bez... mehr lesen...
Index: 90 Straßenverkehrsrecht, Kraftfahrrecht90/02 Kraftfahrgesetz 1967
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktStGG Art5KFG 1967 §67 Abs2KFG 1967 §75 Abs2
Rechtssatz: KFG 1967; keine Bedenken gegen §67 Abs2 letzter Satz und §75 Abs2 zweiter Satz; keine denkunmögliche und keine gleichheitswidrige Anwendung Entscheidungstexte B 340/79 Entscheidu... mehr lesen...