1 Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Scheibbs (im Folgenden: Bezirkshauptmannschaft) vom 5. Februar 2020 wurde dem Revisionswerber mit Spruchpunkt 1. zur Last gelegt, er sei am 3. Mai 2019 gegen 06:12 Uhr auf der B 25 nächst Straßenkilometer 30 mit einem dem Kennzeichen nach bestimmten Lastkraftwagen samt Anhänger mit einem Verkehrsunfall in ursächlichem Zusammenhang gestanden und habe nicht sofort angehalten. Nach Spruchpunkt 2. habe der Revisionswerber nach diesem... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §37KFG 1967 §49 Abs4VStG §24VwGG §42 Abs2 Z3 litbVwGG §42 Abs2 Z3 litcVwGVG 2014 §38
Rechtssatz: § 49 Abs. 4 KFG 1967 schreibt für die Ausgestaltung der Kennzeichen vor, dass die Schriftzeichen bei Tag und klarem Wetter auf mindestens 40 m lesbar sein müssen. Mit den in der Anzeige wiedergegebenen Witterungsverhältnissen ... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §49 Abs4;
Rechtssatz: Auch eine starke Beschädigung des Kennzeichens kann nicht schlechthin mit dessen Unlesbarkeit im Sinne des § 49 Abs 4 zweiter Satz KFG 1967 gleichgesetzt werden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1985180103.X02 Im RIS seit 03.05.2001 mehr lesen...