Norm: KFG 1955 §18KFG 1955 §83
Rechtssatz: Gewisse Schwankungen in der Reichweite der - ordnungsgemäß eingestellten - abgeblendeten Scheinwerfer werden vom Gesetzgeber in Kauf genommen. Entscheidungstexte 11 Os 22/68 Entscheidungstext OGH 30.04.1968 11 Os 22/68 Veröff: EvBl 1968/391 S 610 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: ASVG §334KFG 1955 §18KFG 1955 §83
Rechtssatz: Ein Kraftfahrer, der während eines Überholvorganges bei durch Nebel behinderter Sicht mit einem nur mit Stadtlicht beleuchteten entgegenkommenden Kraftwagen zusammenstößt, handelt nicht grob fahrlässig, wenn er bei eingeschaltetem Abblendlicht das Gegenfahrzeug so rechtzeitig hätte erkennen können, um noch vor diesem anzuhalten. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: KFG 1955 §18
Rechtssatz: Die Verwendung asymetrischer Scheinwerfer ist nicht verboten, kann daher kein Verschulden begründen. Entscheidungstexte 2 Ob 299/65 Entscheidungstext OGH 30.09.1965 2 Ob 299/65 Veröff: ZVR 1966/111 S 124 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1965:RS0065488 Dokumen... mehr lesen...
Norm: KFG 1955 §18KFG 1955 §86
Rechtssatz: Abstellen und Beleuchtung eines defekt gewordenen Anhängers am Rand einer Bundesstraße. Der zur Lenkung befähigte Eigentümer eines Kraftfahrzeuges kann grundsätzlich die Lenkung seines Fahrzeuges jederzeit wieder an sich ziehen. Entscheidungstexte 9 Os 333/58 Entscheidungstext OGH 05.03.1959 9 Os 333/58 Veröff: RZ 1959,102 ... mehr lesen...
Norm: KFG 1955 §18KFG 1955 §83KfV 1955 §68
Rechtssatz: Es ist zulässig, mit Stadtlicht oder Begrenzungslicht bei zureichender Eigensicht zu fahren, falls die Sichtbarkeit von einhundertfünfzig Meter den sonstigen Umständen nach gewährleistet ist; dies gilt ungeachtet, ob es sich um verbautes Gebiet oder um freie Straßenstrecken handelt. Entscheidungstexte 6 Os 522/57 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: KFG 1955 §18KfV 1955 §13StVO 1960 §60 Abs4
Rechtssatz: Die Wirkung eines Rückstrahlers wird durch die Abblendung des eigenen Lichtes des Einholenden und durch die sichtmindernde Wirkung des Lichtes entgegenkommender Fahrzeuge stark vermindert. Entscheidungstexte 2 Ob 93/56 Entscheidungstext OGH 09.05.1956 2 Ob 93/56 Veröff: JBl 1956,644 (mit Glosse von Schriefl) ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1311 IIbKFG 1955 §18StVO §60 Abs4
Rechtssatz: Bei Verletzung der Schutzvorschrift der §§ 19, 101 KfV 1947 (mangelnde Rückstrahler) kann sich der Halter von der Haftung für einen Unfall nur durch den Beweis befreien, daß der Schaden auch bei Einhaltung dieser Vorschriften, dh auch bei Vorhandensein des Rückstrahlers in der gleichen Weise eingetreten wäre, also zB auch durch das Erkennen der Blendlinse auf weniger als fünfundzwanzig M... mehr lesen...