1 Mit Straferkenntnis der revisionswerbenden Bezirkshauptmannschaft Krems vom 22. Jänner 2019 wurde der Mitbeteiligte auf Grund einer Anzeige der Landespolizeidirektion Niederösterreich bestraft. Über ihn wurden gemäß § 134 Abs. 1 iVm. Abs. 1b KFG zu Spruchpunkt 1. wegen Überschreitungen der täglichen Lenkzeit nach § 134 Abs. 1 KFG iVm. Art. 6 VO (EG) Nr. 561/2006 bzw. Art. 6 AETR eine Geldstrafe von € 400,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 26 Stunden), zu Spruchpunkt 2. wegen Nichteinh... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE3L E07204020E3R E05205000E3R E0720402010/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: EURallgKFG 1967 §134 Abs1bVStG §19VwGG §42 Abs2 Z3 litbVwGG §42 Abs2 Z3 litcVwGVG 2014 §3832006L0022 HarmonisierungDV-RL Strassenverkehr AnhIII idF 32016R040332006R0561 Harmonisierung best Sozialvorschriften Strassenverkehr
Rechtssatz: Die Strafsanktionsnorm des § ... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Tamsweg vom 11. September 2018 wurde dem Revisionswerber als Lenker eines näher bezeichneten LKW vorgeworfen, er habe am 11. Juni 2018 zu einer näher genannten Uhrzeit am Tatort 1. nach einer Lenkdauer von 4,5 Stunden keine ununterbrochene Fahrtunterbrechung von mindestens 45 Minuten eingelegt, 2. an einem näher bestimmten Tag und näher genannten Uhrzeit die in Art. 34 Abs. 5 Buchstabe b Ziffern ii-iv der EG-VO 165/2014 gen... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: B-VG Art133 Abs4KFG 1967 §134 Abs1b idF 2017/I/009VStG §44a Z2VwGG §34 Abs1VwGVG 2014 §38
Rechtssatz: 134 Abs. 1b KFG 1967 stellt keine selbständige Übertretungsnorm dar, sondern sie nimmt eine Kategorisierung der Übertretungen der Mindeststrafen nach ihrer Schwere vor. Das Mitzitieren des ... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE3L E07204020E3R E05205000E3R E07204010E3R E07204020001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: EURallgKFG 1967 §134 Abs1 idF 2017/I/009KFG 1967 §134 Abs1b idF 2017/I/009VStG §44a Z2VStG §44a Z3VwGG §42 Abs2 Z1VwGVG 2014 §38VwRallg32006L0022 HarmonisierungDV-RL Strassenverkehr AnhIII idF 32016R040332006R0561 Harmonisierung best Sozialvorschriften Strassenverkehr32... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der revisionswerbenden Bezirkshauptmannschaft vom 17. Juli 2017 wurde dem Mitbeteiligten "als Lenker (Fahrer)" des zur Güterbeförderung im Straßenverkehr eingesetzten Kraftfahrzeuges mit 3,5 t übersteigendem höchstzulässigen Gesamtgewicht und dem behördlichen Kennzeichen MW- ... zur Last gelegt, die vorgeschriebene tägliche Ruhezeit nicht eingehalten zu haben. Der Mitbeteiligte habe dadurch § 134 Abs. 1 KFG iVm Art. 8 Abs. 1 und 2 der VO (EG) Nr. 561/2006 übe... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Hallein vom 3. Juli 2018 wurde dem Revisionswerber als Lenker eines näher bezeichneten LKW vorgeworfen, er habe am 10. November 2016 zu einer näher genannten Uhrzeit am Tatort 1. als Lenker den Zulassungsschein sowie die bei der Genehmigung oder Zulassung vorgeschriebenen Beiblätter zum Zulassungsschein nicht mitgeführt; 2. als Lenker des LKW an näher bestimmten Tagen den Endort in den Schaublättern nicht eingetragen. ... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE3L E07204020E3R E05205000E3R E07204010E3R E07204020001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: EURallgKFG 1967 §134 Abs1b idF 2016/I/040VStG §44a Z2VStG §44a Z3VwGG §42 Abs2 Z1VwGVG 2014 §38VwRallg31985R3821 Kontrollgerät im Strassenverkehr32006L0022 HarmonisierungDV-RL Strassenverkehr AnhIII idF 32009L000532006R0561 Harmonisierung best Sozialvorschriften Strasse... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Amstetten vom 10. Jänner 2018 wurde der Mitbeteiligte schuldig erkannt, er habe an näher genannten Tagen als Fahrer eines zur Güterbeförderung im innerstaatlichen Straßenverkehr eingesetzten Kraftfahrzeuges mit zulässiger Weise 3,5 t übersteigender Höchstmasse die Tageslenkzeit öfter als zwei Mal pro Woche auf 10 Stunden verlängert und danach die Tageslenkzeit von höchstens 9 Stunden zwischen zwei täglichen Ruhezeiten überschritten,... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE3L E07204020E3R E05205000E3R E0720402010/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: EURallgKFG 1967 §134 Abs1KFG 1967 §134 Abs1bVStG §19VStG §20VwGG §42 Abs2 Z132006L0022 HarmonisierungDV-RL Strassenverkehr AnhIII32006R0561 Harmonisierung best Sozialvorschriften Strassenverkehr Art8 Abs132006R0561 Harmonisierung best Sozialvorschriften Strassenverkehr Art8 Abs2 Hinweis auf Stam... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Baden vom 22. Februar 2018 wurde dem Revisionswerber als Fahrer eines zur Güterbeförderung im Straßenverkehr eingesetzten Kraftfahrzeuges mit 3,5 t übersteigendem höchstzulässigen Gesamtgewicht zur Last gelegt, näher genannte Zeiten, in denen er sich nicht im Fahrzeug aufgehalten habe, weder mittels manueller Eingabevorrichtung des digitalen Fahrtenschreibers eingetragen noch diese nachgetragen zu haben. Der Revisionswerber habe da... mehr lesen...