1 Nach Durchführung einer Fahrschulinspektion in der Fahrschule des Revisionswerbers vom 6. Oktober 2016 ordnete die belangte Behörde gegenüber dem Revisionswerber mit Bescheid vom 19. Dezember 2016 die Behebung mehrerer Mängel an. Die Punkte 3) und 4) des Mängelbehebungsauftrags lauteten: "3) Die Tagesnachweise gemäß Anlage 10i KDV sind von den Fahrschülern am Tag der absolvierten Fahrlektion zu unterfertigen. 4) Gemäß dem Erlass des BMVIT vom 4. Februar 2011, GZ. ... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §114 Abs7;
Rechtssatz: Die Bestätigung einer Anordnung der Kraftfahrbehörde zur Behebung wahrgenommener Mängel beim Betrieb einer Fahrschule nach § 114 Abs. 7 KFG 1967 durch das VwG setzt voraus, dass im Zeitpunkt seiner Entscheidung weiterhin solche - noch nicht behobenen - Mängel bestehen. Bei Vorliegen dieser Voraussetzung ist mit Bescheid bestimmt anzuordnen, dass un... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §114 Abs7;
Rechtssatz: Ein Mangel iSd. § 114 Abs. 7 KFG 1967 liegt jedenfalls vor, wenn der Betrieb der Fahrschule in einer Weise erfolgt, dass entweder ausdrücklichen Bestimmungen des KFG 1967 (oder auf der Grundlage desselben ergangenen Verordnungsbestimmungen) zuwidergehandelt wird oder aber den sich aus der Zwecksetzung der Fahrschulausbildung ergebenden Anforderunge... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §114 Abs7;VwGG §41;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2016/11/0011 E 8. September 2016 RS 4 Stammrechtssatz Ein allfälliger Erlass des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie stellt keine verbindliche Rechtsquelle für den VwGH oder das VwG dar (Hinweis E vom 28. November 2013, 2013/03... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 5. August 1997 verfügte der Landeshauptmann von Kärnten gemäß § 115 Abs. 2 lit. a in Verbindung mit § 109 Abs. 1 lit. b KFG 1967 die Entziehung der der mitbeteiligten Partei mit Bescheid des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr vom 28. Jänner 1988 erteilten Fahrschulbewilligung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A, B, C, D, E, F und G für einen näher bestimmten Standort in S. Mit dem angefochtenen Bescheid gab die belangte Behörde der von der mitbet... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KDV 1967 §63b Abs3;KFG 1967 §109 Abs1 litb;KFG 1967 §114 Abs7;KFG 1967 §115 Abs2 lita;KFG 1967 §115 Abs3;
Rechtssatz: Gelegentliche, nicht gravierende Verstöße gegen § 63b Abs 3 KDV werden regelmäßig von der die Fahrschule iSd § 114 Abs 7 KFG beaufsichtigenden Behörde zwar wahrzunehmen sein, jedoch nicht die Annahme der Vertrauensunwürdigkeit rechtfertigen. Diesfalls wird die Beh... mehr lesen...