Auf Grund der Beschwerde und des mit ihr vorgelegten Bescheides ist von folgendem Sachverhalt auszugehen: Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, als Besitzer einer näher genannten Fahrschulbewilligung mit dem Standort an näher bezeichneten Orten in Wien, einen Fahrschulkurs außerhalb des Standortes, nämlich am 24. Februar 2003 um 18.25 Uhr an einem näher bezeichneten Ort in Wien, ohne Bewilligung des Land... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §114 Abs5;KFG 1967 §134;VwRallg;
Rechtssatz: Ein Fahrschulkurs iSd § 114 Abs. 5 KFG 1967 liegt auch dann schon vor, wenn die Unterrichtsstunden einer "einzelnen" Person erteilt werden, sodass es sich nicht um eine "größere Anzahl" von Personen oder eine "Gruppe" handeln muss. Schlagworte Definition von Begriffen mi... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §114 Abs5 idF 2002/I/065;KFG 1967 §134;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Bei einer Verwaltungsübertretung nach § 114 Abs. 5 KFG 1967 iVm § 134 KFG 1967 ist entscheidend, dass dem Besch spruchgemäß der Mangel einer Bewilligung angelastet wird; wer die Bewilligung - bei ansonsten einwandfreier Tatumschreibung - zu erteilen gehabt hätte, ist kein wesentlic... mehr lesen...
Mit Schreiben vom 15. Februar 2000 beantragte der Beschwerdeführer, Betreiber einer Fahrschule in J., beim Amt der Burgenländischen Landesregierung die Erteilung der Bewilligung zur Abhaltung von Fahrschulkursen außerhalb des Standortes der Fahrschule im "Außenkurslokal" in der Gemeinde G. für die Monate April, Mai, Juni 2000. Gleichzeitig ersuchte der Beschwerdeführer um Ermächtigung zur Abhaltung von theoretischen Fahrprüfungen im Außenkurslokal in G. Mit Bescheid des Land... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein90/02 Führerscheingesetz90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: FSG 1997 §11 Abs7 Z2;FSG 1997 §11;FSG 1997 §36 Abs1 Z1 lita;KFG 1967 §114 Abs5;VwRallg;
Rechtssatz: Unter "Erteilung von Ermächtigungen ... an Fahrschulen" im Sinne des § 36 Abs. 1 Z. 1 lit. a FSG 1997 ist die ERTEILUNG VON ERMÄCHTIGUNGEN AN DIE INHABER VON FAHRSCHULBEWILLIGUNGEN, und zwar vorliegenden Falls zur Abhaltung von... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §114 Abs5;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Aufhebung wegen Verfahrensmängeln, da die Täterschaft nicht ausreichend ermittelt und begründet wurde (hier: Übertretung des § 114 Abs 5 KFG 1967). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1985180079.X02 Im RIS seit 22.08.2006 mehr lesen...