Mit Straferkenntnis der Landespolizeidirektion Wien vom 3. März 2014 wurde der Revisionswerber schuldig erkannt, er habe als Lenker eines dem Kennzeichen nach näher bestimmten Personenkraftwagens am 12. Dezember 2012 nicht dafür gesorgt, dass die Vorschriften des KFG eingehalten worden seien, weil festgestellt worden sei, dass er zwei Kinder, welche das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet gehabt hätten und welche kleiner als 150 cm gewesen seien, befördert habe, ohne dass eine geeigne... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE3L E07204010001 Verwaltungsrecht allgemein90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: 31991L0671 Gurtanlegepflicht-RL Art2 Abs1 lita Zi idF 32003L0020;31991L0671 Gurtanlegepflicht-RL Art2 Abs1 lita Zii idF 32003L0020;31991L0671 Gurtanlegepflicht-RL Art2 Abs1 lita Ziii idF 32003L0020;31991L0671 Gurtanlegepflicht-RL idF 32003L0020;31991L0671 Gurtanlegepflicht-RL;EURallg;KFG 1967 §106 Abs5 idF 2005/I/117;KFG 1967 §106 Abs6 idF 2005/I/117;KFG 1967 §... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE3L E07204010001 Verwaltungsrecht allgemein90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: 31991L0671 Gurtanlegepflicht-RL idF 32002L0020;EURallg;KFG 1967 §106 Abs10;KFG 1967 §106 Abs5;KFG 1967 §106 Abs6 Z4 idF 2005/I/117;KFG 1967 §106 Abs6 Z4 idF 2008/I/006;VwRallg;
Rechtssatz: Nach den Gesetzesmaterialien (305 der Beilagen XXIII. GP, 6) zu § 106 Abs. 6 Z. 4 KFG 1967 idF der 29. KFG-Novelle zeigt sich... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 3. Juli 2008 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe als Lenker eines dem Kennzeichen nach näher bestimmten Personenkraftwagens am 15. März 2007 nicht dafür gesorgt, dass die Vorschriften des KFG eingehalten worden seien, weil festgestellt worden sei, dass er Kinder, welche das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet gehabt hätten und welche kleiner als 150 cm gewesen seien, befördert habe und diese dabei n... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft St. Johann im Pongau vom 15. November 2006 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe sich am 19. März 2006 um 21 Uhr 19 an einem näher umschriebenen Ort trotz Aufforderung durch ein ermächtigtes Organ der Straßenaufsicht geweigert, die Atemluft auf Alkoholgehalt untersuchen zu lassen, obwohl habe vermutet werden können, dass er sich beim vorhergehenden Lenken des Fahrzeuges in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand b... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft St. Johann im Pongau vom 15. November 2006 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe sich am 19. März 2006 um 21 Uhr 19 an einem näher umschriebenen Ort trotz Aufforderung durch ein ermächtigtes Organ der Straßenaufsicht geweigert, die Atemluft auf Alkoholgehalt untersuchen zu lassen, obwohl habe vermutet werden können, dass er sich beim vorhergehenden Lenken des Fahrzeuges in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand b... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §37;KFG 1967 §106 Abs5 Z2;StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb;VStG §6;
Rechtssatz: Die Beweislast in Hinsicht auf das Bestehen eines Notstandes trifft den Bestraften (Hinweis E 30. Juni 1993, 93/02/0066). Schlagworte Alkotest VerweigerungSachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweislast ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §106 Abs5 Z2;KFG 1967 §134 Abs1;VStG §22 Abs1;VStG §31 Abs2;VStG §6;
Rechtssatz: Bei dem Delikt nach § 106 Abs. 5 Z. 2 KFG 1967 handelt es sich um ein Dauerdelikt. Wird es während einer Notstandsituation begangen, ist es nicht strafbar. Die Strafbarkeit tritt jedoch wieder ein, wenn der Notstand wegfällt. European C... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §37;KFG 1967 §106 Abs5 Z2;StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb;VStG §6;
Rechtssatz: Die Beweislast in Hinsicht auf das Bestehen eines Notstandes trifft den Bestraften (Hinweis E 30. Juni 1993, 93/02/0066). Schlagworte Alkotest VerweigerungSachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweislast ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §106 Abs5 Z2;KFG 1967 §134 Abs1;VStG §22 Abs1;VStG §31 Abs2;VStG §6;
Rechtssatz: Bei dem Delikt nach § 106 Abs. 5 Z. 2 KFG 1967 handelt es sich um ein Dauerdelikt. Wird es während einer Notstandsituation begangen, ist es nicht strafbar. Die Strafbarkeit tritt jedoch wieder ein, wenn der Notstand wegfällt. European C... mehr lesen...