Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die minderjährigen Beschwerdeführer sind schulpflichtig und besuchten im Schuljahr 2018/2019 die 7. Schulstufe (Erstbeschwerdeführer) und die 1. Schulstufe (Zweitbeschwerdeführer) der Privatschule (ohne Öffentlichkeitsrecht) " XXXX . 2. Am 30.08.2019 wurde bei der Bildungsdirektion für Wien seitens der Mutter der beiden mj. Beschwerdeführer die Teilnahme der beiden Beschwerdeführer am Unterricht an der Privatschule " XXXX " für das Schuljahr ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die minderjährigen Beschwerdeführer sind schulpflichtig und besuchten im Schuljahr 2018/2019 die 7. Schulstufe (Erstbeschwerdeführer) und die 1. Schulstufe (Zweitbeschwerdeführer) der Privatschule (ohne Öffentlichkeitsrecht) " XXXX . 2. Am 30.08.2019 wurde bei der Bildungsdirektion für Wien seitens der Mutter der beiden mj. Beschwerdeführer die Teilnahme der beiden Beschwerdeführer am Unterricht an der Privatschule " XXXX " für das Schuljahr ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Erstbeschwerdeführerin zeigte am 19.08.2019 die Teilnahme des Drittbeschwerdeführers am Unterricht an einer Privatschule ohne Öffentlichkeitsrecht im Schuljahr 2019/20 an. 2. Mit dem verfahrensgegenständlichen Bescheid wurde unter Spruchpunkt 1 gemäß §11 Abs. 3 SchPflG die Teilnahme des Drittbeschwerdeführers am Unterricht an einer Privatschule ohne Öffentlichkeitsrecht im Schuljahr 2019/20 untersagt. Mit Spruchpunkt 2 wurde angeord... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführer sind Eltern der minderjährigen XXXX (Kind), geb. XXXX . Sie sind türkische Staatsbürger. 2. Mit Bescheid vom 22.10.2018 untersagte der Stadtschulrat für Wien die Teilnahme des Kindes am Unterricht an einer Privatschule ohne Öffentlichkeitsrecht im Schuljahr 2018/2019 gemäß § 11 Abs. 3 Schulpflichtgesetz 1985 (SchPflG) (Spruchpunkt 1). Unter einem wurde angeordnet, dass das Kind gemäß § 11 Abs. 2a SchPflG eine Deutsc... mehr lesen...
Begründung: I. Sachverhalt 1. Die Beschwerdeführer sind Eltern der minderjährigen XXXX (Kind), geb. 23.09.2005. Sie sind türkische Staatsbürger. 2. Mit Bescheid vom 22.10.2018 untersagte der Stadtschulrat für Wien die Teilnahme des Kindes am Unterricht an einer Privatschule ohne Öffentlichkeitsrecht im Schuljahr 2018/2019 gemäß § 11 Abs. 3 Schulpflichtgesetz 1985 (SchPflG) (Spruchpunkt 1). Unter einem wurde angeordnet, dass das Kind gemäß § 11 Abs. 2a SchPflG eine Deutschförderkl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit am 31.08.2018 beim Stadtschulrat für Wien eingelangten Formular zeigte die Zweitbeschwerdeführerin die Teilnahme ihrer Tochter XXXX (Erstbeschwerdeführerin) am häuslichen Unterricht für das Schuljahr 2018/2019 an. 2. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 06.09.2018, Zl. 600.009/0052-R/2018, sprach der Stadtschulrat für Wien aus, dass die Teilnahme der Erstbeschwerdeführerin am häuslichen Unterricht im Schuljahr 2018/2019 gemäß § 11 Abs. ... mehr lesen...