Am 18. Juni 1993 ersuchte der Beschwerdeführer um Aufnahme seines am 1. Jänner 1986 geborenen Sohnes M in die ("sprengelfremde") Volksschule in H-N mit der Begründung: , dort werde nach der Montessori-Methode unterrichtet. Die Leiter der sprengelmäßig zuständigen Schule und der um die Aufnahme ersuchten Schule erklärten, keinen Einwand zu erheben. Der Bürgermeister der Stadtgemeinde N erklärte, die Zustimmung zur Aufnahme des Schulpflichtigen zu verweigern. Mit Bescheid vom 23. Juni... mehr lesen...
Index: L50004 Pflichtschule allgemeinbildend OberösterreichL50504 Schulbau Schulerhaltung OberösterreichL50804 Berufsschule Oberösterreich40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13 Abs1;AVG §18 Abs1;AVG §8;PSchOG OÖ 1992 §47 Abs4 Z1 idF 1993/001;PSchOG OÖ 1992 §6 Abs1 idF 1993/001;
Rechtssatz: Eine Vorschrift des Inhaltes, daß die Wirksamkeit der Erklärung oder ihre Zurechnung zum Schulerhalter vom Abdruck eines "Di... mehr lesen...
1.1. Mit Bescheid vom 15. Juni 1992 gab die Bezirkshauptmannschaft Rohrbach dem Antrag der Erstmitbeteiligten als Erziehungsberechtigten ihrer schulpflichtigen Tochter JH, betreffend deren Umschulung von der Volksschule N in die sprengelfremde Volksschule P ab Beginn des Schuljahres 1992/93 gemäß § 47 Abs. 5 lit. b des O.ö. Pflichtschulorganisationsgesetzes 1992, Anlage zur Wiederverlautbarungskundmachung LGBl. für Oberösterreich Nr. 35 (im folgenden: Oö PflSchOrgG 1992), nicht statt.... mehr lesen...
Index: L50004 Pflichtschule allgemeinbildend OberösterreichL50504 Schulbau Schulerhaltung OberösterreichL50804 Berufsschule Oberösterreich10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art131 Abs1 Z1;PSchOG OÖ 1992 §47 Abs1;PSchOG OÖ 1992 §47 Abs4;PSchOG OÖ 1992 §47 Abs5;PSchOG OÖ 1992 §53 Abs1;PSchOG OÖ 1992 §53 Abs2;PSchOG OÖ 1992 §6 Abs1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Unter Bedachtnahm... mehr lesen...