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L50004 Pflichtschule allgemeinbildend OberösterreichNorm
B-VG Art131 Abs1 Z1;Rechtssatz
Unter Bedachtnahme auf die Regelung der Parteistellung im § 6 Abs 1 PSchOG OÖ 1992 einerseits und wegen der im § 53 Abs 2 legcit normierten Verpflichtung der Gemeinde des Wohnortes des Schulpflichtigen zur Leistung von Gastschulbeiträgen an den gesetzlichen Schulerhalter der gemäß § 47 legcit um die Aufnahme ersuchten Schule andererseits ist die Beschwerdelegitimation der beschwerdeführenden Gemeinde (des Wohnortes des Schulpflichtigen) zu bejahen.
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992100362.X01Im RIS seit
18.06.2001