Entscheidungen zu § 27 RLG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-5 von 5

RS OGH 1953/9/4 2Ob370/53

Norm: JN §1 CXIXbRLG §23RLG §27
Rechtssatz: (Kläger hat zufolge schriftlichen Auftrages der Bezirkshauptmannschaft im Jahre 1947 mit seinem Autobus Gerichtspersonen und Häftlinge der amerikanischen Besatzungsmacht befördert und verlangt hiefür Entgelt von der Republik). Daß sich die gegenständliche Fahrzeuganforderung auf keine Gesetzesbestimmung beruft und keinerlei Rechtsbelehrung nach § 26 ff RLG enthalten hat, schadet nicht, da eine andere ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 04.09.1953

RS OGH 1953/3/18 3Ob157/53

Norm: JN §1 CXIXcRLG §27
Rechtssatz: Unzulässigkeit des Rechtsweges zur Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen gegen eine auf Grund des RLG in eine Wohnung eingewiesene Person. Entscheidungstexte 3 Ob 157/53 Entscheidungstext OGH 18.03.1953 3 Ob 157/53 Veröff: JBl 1953,518 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 18.03.1953

RS OGH 1952/2/28 IIIZR38/51

Norm: JN §1 CXIXcRLG §27
Rechtssatz: Die Versäumung der Frist des § 27 Abs 1 Satz 4 RLG vernichtet nicht die Ansprüche aus § 26 RLG und hindert nicht ihre Geltendmachung vor den ordentlichen Gerichten. Diese Frist hat vielmehr nur für das in §§ 27 bis 27 c RLG näher geregelte verwaltungsmäßige Verfahren auf Feststellung einer Vergütung oder Entschädigung Bedeutung, von dessen Durchführung die Anrufung der ordentlichen Gerichte jedoch nicht abhä... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 28.02.1952

RS OGH 1951/2/21 3Ob83/51

Norm: JN §1 CXIXcRLG §23RLG §27
Rechtssatz: Ist die Anforderung einer Sache nicht entsprechend der Vorschrift des § 23 Abs 1 RLG schriftlich erfolgt, so liegt eine Anforderung im Sinne des RLG überhaupt nicht vor und sind daher auch die übrigen Bestimmungen dieses Gesetzes nicht anwendbar, so insbesondere die den Rechtsweg ausschließende Bestimmung des § 27 RLG. Entscheidungstexte 3 Ob 83/... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 21.02.1951

RS OGH 1947/4/30 1Ob110/47

Norm: JN §1 CXIXcRLG §27
Rechtssatz: Der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten ist auch für die Rückforderung zu Unrecht gezahlter Entschädigungen nach dem RLG zulässig. BGH vom 22.01.1953, IV ZR 6/51; Veröff: EvBl 1953,139 Entscheidungstexte 1 Ob 110/47 Entscheidungstext OGH 30.04.1947 1 Ob 110/47 GlRS BGH vom 23.11.1951, V ZR 89/50; Veröff: SdJZ 1952,143 Veröff: JBl 1947... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 30.04.1947

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