Norm: JN §1 CXIXbRLG §23RLG §27
Rechtssatz: (Kläger hat zufolge schriftlichen Auftrages der Bezirkshauptmannschaft im Jahre 1947 mit seinem Autobus Gerichtspersonen und Häftlinge der amerikanischen Besatzungsmacht befördert und verlangt hiefür Entgelt von der Republik). Daß sich die gegenständliche Fahrzeuganforderung auf keine Gesetzesbestimmung beruft und keinerlei Rechtsbelehrung nach § 26 ff RLG enthalten hat, schadet nicht, da eine andere ... mehr lesen...
Norm: AVG §11AVG §29RLG §23
Rechtssatz: Der Verwaltungsbehörde steht es grundsätzlich nicht frei, ob sie eine Zustellung an eine Person unbekannten Aufenthaltes zu Handen eines vom Gericht zu bestellenden Kurators oder durch öffentliche Bekanntmachung vornehmen will. Eine Ausnahme gilt für das Verfahren nach dem RLG im Hinblick auf dessen § 23. Entscheidungstexte 2 Ob 375/51 Entscheidu... mehr lesen...
Norm: JN §1 CXIXcRLG §23RLG §27
Rechtssatz: Ist die Anforderung einer Sache nicht entsprechend der Vorschrift des § 23 Abs 1 RLG schriftlich erfolgt, so liegt eine Anforderung im Sinne des RLG überhaupt nicht vor und sind daher auch die übrigen Bestimmungen dieses Gesetzes nicht anwendbar, so insbesondere die den Rechtsweg ausschließende Bestimmung des § 27 RLG. Entscheidungstexte 3 Ob 83/... mehr lesen...