RS OGH 1951/6/21 2Ob375/51

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Veröffentlicht am 21.06.1951
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Norm

AVG §11
AVG §29
RLG §23

Rechtssatz

Der Verwaltungsbehörde steht es grundsätzlich nicht frei, ob sie eine Zustellung an eine Person unbekannten Aufenthaltes zu Handen eines vom Gericht zu bestellenden Kurators oder durch öffentliche Bekanntmachung vornehmen will. Eine Ausnahme gilt für das Verfahren nach dem RLG im Hinblick auf dessen § 23.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 375/51
    Entscheidungstext OGH 21.06.1951 2 Ob 375/51

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1951:RS0049581

Dokumentnummer

JJR_19510621_OGH0002_0020OB00375_5100000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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