Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 07.04.2021 stellte die XXXX (nunmehr XXXX im Folgenden: Beschwerdeführerin) einen an die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria; im Folgenden: belangte Behörde) gerichteten „Antrag auf Feststellung gemäß § 1 Abs. 5 Kommunikationsplattformengesetz“ und beantragte, die belangte Behörde möge darin feststellen, ob die Beschwerdeführerin in den Anwendungsbereich des Gesetzes falle. Im Wesen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom XXXX stellte die XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführerin) einen an die XXXX ; im Folgenden: belangte Behörde) gerichteten Antrag gemäß § 1 Abs. 5 Kommunikationsplattformen-Gesetz, BGBl I Nr. 151/2020 (KoPl-G), wonach festgestellt werden möge, dass die Beschwerdeführerin hinsichtlich des Dienstes XXXX nicht in den Anwendungsbereich des KoPl-G fällt. 1. Mit Schreiben vom römisch 40 stellt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 26.02.2021 stellte die XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführerin, nunmehr XXXX .) einen an die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria; im Folgenden: belangte Behörde) gerichteten „Antrag auf Feststellung der Ausnahme vom Anwendungsbereich gemäß § 1 Abs 5 Kommunikationsplattformengesetz“; in eventu einen „Antrag auf Feststellung der Ausnahme vom Anwendungsbereich des Kommunikationsplattform... mehr lesen...