Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 18.11.2020 zeigte der beschwerdeführende Verein die Verwendung von Frau XXXX als Lehrerin für „Lebende Fremdsprache Arabisch für Anfänger“ mit einem Stundenausmaß „ab je 2 Stunden“ an der Privatschule „Volksschule“ des Vereins „ XXXX " am Standort XXXX Wien, XXXX , an. 2. Mit dem bekämpften Bescheid untersagte die belangte Behörde die Verwendung der Genannten. In der
Begründung: wird zusammengefasst ausgeführt, dass eine... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Der Beschwerdeführer brachte am 05.08.2019 Beschwerde gegen den Bescheid der Bildungsdirektion für Wien vom 09.07.2019, GZ.: 600.904520/0039-RPS/2019 ein. 2. Mit Eingabe vom 30.07.2020 zog der Beschwerdeführer die Beschwerde „unter Verzicht auf eine Erledigung“ zurück. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Zuständigkeit und anzuwendendes Recht: Gemäß § 6 Bundesverwaltungsgerichtsgesetz, BGBl. I 2013/10 (BVwGG) ents... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerde richtet sich gegen den Bescheid der Bildungsdirektion für Wien vom 26.03.2019, Zl. 600.904520/0014-Präs3a4/2019. 2. Die Bildungsdirektion für Wien übermittelte dem Bundesverwaltungsgericht mit Schreiben vom 09.05.2019, eingelangt beim Bundesverwaltungsgericht am 10.05.2019, diese Beschwerde. 3. Am 03.08.2020 richtete der Beschwerdeführer eine Eingabe an das Bundesverwaltungsgericht, mit welcher sie die von ihr eingebrachte Beschwerde... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerde richtet sich gegen den Bescheid der Bildungsdirektion für Wien vom 26.03.2019, Zl. 600.904520/0014-Präs3a4/2019. 2. Die Bildungsdirektion für Wien übermittelte dem Bundesverwaltungsgericht mit Schreiben vom 10.09.2019, eingelangt beim Bundesverwaltungsgericht am 11.09.2019, diese Beschwerde. 3. Am 03.08.2020 richtete der Beschwerdeführer eine Eingabe an das Bundesverwaltungsgericht, mit welcher sie die von ihr eingebrachte Beschwerde... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer zeigte am 17.05.2017 die Verwendung von XXXX als Privatlehrer für die Unterrichtsgegenstände „Sologesang“ sowie „Lied und Oratorium“ am XXXX an. 2. Mit dem angefochtenen Bescheid untersagte der Stadtschulrat für Wien (nunmehr: Bildungsdirektion für Wien) die Verwendung von XXXX als Privatlehrer für den Unterrichtsgegenstand „Lied und Oratorium“. 3. Gegen diesen Bescheid erhob der Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde. 4. ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer zeigte am 11.09.2018 die Verwendung von XXXX als Privatlehrer für die Unterrichtsgegenstände „Pop/Jazzgitarre“, „Didaktik + Lehrpraxis“, „Popgeschichte + Stilkunde“, „Bandleitung“, „Stageband“ und „Ensemble Pop“ am XXXX an. 2. Mit dem angefochtenen Bescheid untersagte der Stadtschulrat für Wien (nunmehr: Bildungsdirektion für Wien) die Verwendung von XXXX als Privatlehrer. 3. Gegen diesen Bescheid erhob der Beschwerdeführer f... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer zeigte am 11.09.2018 die Verwendung von XXXX als Privatlehrerin am „ XXXX “ an. 2. Mit dem angefochtenen Bescheid untersagte der Stadtschulrat für Wien (nunmehr: Bildungsdirektion für Wien) die Verwendung von XXXX als Privatlehrerin. 3. Gegen diesen Bescheid erhob der Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde. 4. Mit Schreiben vom 12.11.2018 legte die belangte Behörde die Beschwerde dem Bundesverwaltungsgericht zur Entscheidung... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer zeigte am 11.09.2018 die Verwendung von XXXX als Privatlehrer am „ XXXX “ an. 2. Mit dem angefochtenen Bescheid untersagte der Stadtschulrat für Wien (nunmehr: Bildungsdirektion für Wien) die Verwendung von XXXX als Privatlehrer. 3. Gegen diesen Bescheid erhob der Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde. 4. Mit Schreiben vom 12.11.2018 legte die belangte Behörde die Beschwerde dem Bundesverwaltungsgericht zur Entscheidung vor... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer zeigte am 11.09.2018 die Verwendung von XXXX als Privatlehrer am „ XXXX “ an. 2. Mit dem angefochtenen Bescheid untersagte der Stadtschulrat für Wien (nunmehr: Bildungsdirektion für Wien) die Verwendung von XXXX als Privatlehrer. 3. Gegen diesen Bescheid erhob der Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde. 4. Mit Schreiben vom 12.11.2018 legte die belangte Behörde die Beschwerde dem Bundesverwaltungsgericht zur Entscheidung vor... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer zeigte am 13.09.2019 die Verwendung von XXXX als Privatlehrer am „ XXXX “ an. 2. Mit dem angefochtenen Bescheid untersagte die Bildungsdirektion für Wien die Verwendung von XXXX als Privatlehrer. 3. Gegen diesen Bescheid erhob der Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde. 4. Mit Schreiben vom 18.10.2019 legte die belangte Behörde die Beschwerde dem Bundesverwaltungsgericht zur Entscheidung vor. 5. Mit Schriftsatz vom 29.07.202... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang 1. Mit dem angefochtenen Bescheid untersagte der Stadtschulrat für Wien (nun: Bildungsdirektion für Wien) gemäß § 5 Privatschulgesetz die Verwendung von XXXX als Lehrerin an der Privatschule „ XXXX “. 2. Gegen diesen Bescheid erhob der Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde. 3. Am 3. August 2020 zog der Beschwerdeführer seine Beschwerde zurück. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen Der Beschwerdeführer zog seine Beschwerde e... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang 1. Mit dem angefochtenen Bescheid untersagte der Stadtschulrat für Wien (nun: Bildungsdirektion für Wien) gemäß § 5 Privatschulgesetz die Verwendung von XXXX als Lehrerin an der Privatschule „ XXXX “. 2. Gegen diesen Bescheid erhob der Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde. 3. Am 3. August 2020 zog der Beschwerdeführer seine Beschwerde zurück. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen Der Beschwerdeführer zog seine Beschwerde e... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang 1. Mit dem angefochtenen Bescheid untersagte der Stadtschulrat für Wien (nun: Bildungsdirektion für Wien) gemäß § 5 Privatschulgesetz die Verwendung von XXXX als Lehrer an der Privatschule „ XXXX “. 2. Gegen diesen Bescheid erhob der Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde. 3. Am 3. August 2020 zog der Beschwerdeführer seine Beschwerde zurück. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen Der Beschwerdeführer zog seine Beschwerde exp... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang 1. Mit dem angefochtenen Bescheid untersagte der Stadtschulrat für Wien (nun: Bildungsdirektion für Wien) gemäß § 5 Privatschulgesetz die Verwendung von XXXX als Lehrer an der Privatschule „ XXXX “. 2. Gegen diesen Bescheid erhob der Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde. 3. Am 3. August 2020 zog der Beschwerdeführer seine Beschwerde zurück. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen Der Beschwerdeführer zog seine Beschwerde exp... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang 1. Mit dem angefochtenen Bescheid untersagte der Stadtschulrat für Wien (nun: Bildungsdirektion für Wien) gemäß § 5 Privatschulgesetz die Verwendung von XXXX als Lehrer an der Privatschule „ XXXX “. 2. Gegen diesen Bescheid erhob der Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde. 3. Am 3. August 2020 zog der Beschwerdeführer seine Beschwerde zurück. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen Der Beschwerdeführer zog seine Beschwerde exp... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang 1. Mit dem angefochtenen Bescheid untersagte der Stadtschulrat für Wien (nun: Bildungsdirektion für Wien) gemäß § 5 Privatschulgesetz die Verwendung von XXXX als Lehrer an der Privatschule „ XXXX “. 2. Gegen diesen Bescheid erhob der Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde. 3. Am 3. August 2020 zog der Beschwerdeführer seine Beschwerde zurück. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen Der Beschwerdeführer zog seine Beschwerde exp... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang 1. Mit dem angefochtenen Bescheid untersagte der Stadtschulrat für Wien (nun: Bildungsdirektion für Wien) gemäß § 5 Privatschulgesetz die Verwendung von XXXX als Lehrer an der Privatschule „ XXXX “. 2. Gegen diesen Bescheid erhob der Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde. 3. Am 3. August 2020 zog der Beschwerdeführer seine Beschwerde zurück. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen Der Beschwerdeführer zog seine Beschwerde exp... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang 1. Mit dem angefochtenen Bescheid untersagte die Bildungsdirektion für Wien gemäß § 5 Privatschulgesetz die Verwendung von XXXX , als Lehrerin an der Privatschule „ XXXX “. 2. Gegen diesen Bescheid erhob der Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde. 3. Am 3. August 2020 zog der Beschwerdeführer seine Beschwerde zurück. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen Der Beschwerdeführer zog seine Beschwerde explizit zurück. 2. Beweiswürd... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang 1. Mit dem angefochtenen Bescheid untersagte die Bildungsdirektion für Wien gemäß § 5 Privatschulgesetz die Verwendung von XXXX als Lehrer an der Privatschule „ XXXX “. 2. Gegen diesen Bescheid erhob der Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde. 3. Am 3. August 2020 zog der Beschwerdeführer seine Beschwerde zurück. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen Der Beschwerdeführer zog seine Beschwerde explizit zurück. 2. Beweiswürdigu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Der Beschwerdeführer ist der Schulerhalter der Privatschule „ XXXX “. Er zeigte am 18.09.2018 die Verwendung von XXXX als Lehrerin für die Unterrichtsgegenstände „Ballett“, „Jump and Turn“, „Floor Barre“, „Jazzdance“ und „Modern Dance“ an dieser Privatschule an. Der Anzeige wurden folgende Unterlagen angeschlossen: - Lebenslauf - Strafregisterbescheinigung - Kopie des Passes - Bestätigung über physische und psychische Eignung -Übersicht der... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Der Beschwerdeführer ist der Schulerhalter der Privatschule „ XXXX “. Er zeigte am 11.09.2018 die Verwendung von XXXX , als Lehrer für den Unterrichtsgegenstand „Querflöte“ an dieser Privatschule an. Der Anzeige wurden keine Unterlagen beigelegt. 2. Mit Schriftsatz vom 17.09.2018 teilte die belangte Behörde mit einem als „Beabsichtigte Untersagung der Verwendung von Lehrkräften; Parteiengehör gemäß § 45 Abs. 3 AVG“ bezeichnetem Schriftsatz d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Der Beschwerdeführer ist der Schulerhalter der Privatschule „ XXXX “. Er zeigte am 11.09.2018 die Verwendung von XXXX als Lehrerin für den Unterrichtsgegenstand „Sologesang“ an dieser Privatschule an. Der Anzeige wurden keine Unterlagen beigelegt. 2. Mit Schreiben vom 17.09.2018 teilte die belangte Behörde mit einem als „Beabsichtigte Untersagung der Verwendung von Lehrkräften; Parteiengehör gemäß § 45 Abs. 3 AVG“ bezeichnetem Schriftsatz d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Der Beschwerdeführer ist der Schulerhalter der Privatschule „ XXXX “. Er zeigte am 11.09.2018 die Verwendung von XXXX , als Lehrer für die Unterrichtsgegenstände „Klavier“, „Kammermusik“, „Ensembleleitung Klassik-Instrumental“ an dieser Privatschule an. Unter einem wurde ein Lebenslauf sowie vier Empfehlungsschreiben vorgelegt. 2. Mit Schreiben vom 17.09.2018 teilte die belangte Behörde mit einem als „Beabsichtigte Untersagung der Verwendung... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer ist Schulerhalter einer privaten Volksschule. Am 25.10.2019 zeigte er die Verwendung der britischen Staatsbürgerin, XXXX , als Lehrerin für die englischsprachigen Unterrichtsgegenstände an dieser Schule an. Der Anzeige beigelegt waren, eine Kopie des Reisepasses der genannten Lehrerin, Strafregisterbescheinigungen, eine Urkunde über die Verleihung des akademischen Grades "Bachelor of Science in Psychology" der Manchester Metropol... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Der Beschwerdeführer ist der Schulerhalter der Privatschule " XXXX ". 2. Zum vorangegangenen Verfahren: 2.1. Der Beschwerdeführer zeigte am 9. Oktober 2017 die Verwendung von XXXX , BA, als Lehrerin für die Unterrichtsgegenstände "Jazzdance", "ZFK Modern Dance" und "Step Dance" an dieser Privatschule an. 2.2. Daraufhin untersagte der Stadtschulrat für Wien (nun: Bildungsdirektion für Wien) mit Bescheid vom 31. Oktober 2017, Zl. 600.904520/0067-... mehr lesen...
I. Verfahrensgang 1. Der Beschwerdeführer ist der Schulerhalter der Privatschule " XXXX ". Er zeigte am 2. Februar 2017 die Verwendung von XXXX als Lehrer für den Unterrichtsgegenstand "Jazz-Gitarre" an dieser Privatschule an. 2. Mit dem angefochtenen Bescheid untersagte der Stadtschulrat für Wien (nun: Bildungsdirektion für Wien) gemäß § 5 Abs. 1, 4 und 6 Privatschulgesetz (PrivSchG) die Verwendung von XXXX als Lehrer für den Unterrichtsgegenstand "Jazz-Gitarre" an der Privatschule... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer zeigte am 06.11.2017 die Verwendung von XXXX (Genannter) als Privatlehrer für den Unterrichtsgegenstand " XXXX " im Schulversuch " XXXX für Kinder mit XXXX Religionsbekenntnis" an der privaten Neuen Mittelschule des Vereins " XXXX , an. 2. Mit Bescheid vom 04.12.2017 untersagte die belangte Behörde die angezeigte Verwendung und führte dazu begründend aus, dass, davon ausgehend, dass der Genannte selbstständig den Un... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Die Beschwerdeführerin ist die Schulerhalterin der Privatschule " XXXX ". Sie zeigte am 09.10.2017 die Verwendung von XXXX als Lehrerin für den Unterrichtsgegenstand "Klavier und Popklavier" an der genannten Privatschule an. 2. Mit dem angefochtenen Bescheid untersagte der Stadtschulrat für Wien (nun: Bildungsdirektion für Wien) gemäß § 5 Abs. 1, 4 und 6 Privatschulgesetz (PrivSchG) die Verwendung von XXXX als Lehrerin für den Un... mehr lesen...