Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Der Beschwerdeführer ist Schulerhalter der Privatschule " XXXX ". Er zeigte am 09.10.2017 die Verwendung von XXXX als Lehrer für den Unterrichtsgegenstand "Schauspiel" an der genannten Privatschule an. 2. Mit dem angefochtenen Bescheid untersagte der Stadtschulrat für Wien (nun: Bildungsdirektion für Wien) gemäß § 5 Abs. 1, 4 und 6 Privatschulgesetz (PrivSchG) die Verwendung von XXXX als Lehrer für den Unterrichtsgegenstand "Scha... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Der Beschwerdeführer ist Schulerhalter der Privatschule " XXXX ". Er zeigte am 11.09.2018 die Verwendung von XXXX als Lehrer für den Unterrichtsgegenstand "Violoncello" an der genannten Privatschule an. 2. Mit dem angefochtenen Bescheid untersagte der Stadtschulrat für Wien (nun: Bildungsdirektion für Wien) gemäß § 5 Abs. 1, 4 und 6 Privatschulgesetz (PrivSchG) die Verwendung von XXXX als Lehrer für den Unterrichtsgegenstand "Vio... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang 1. Die Beschwerdeführerin ist die Schulerhalterin des " XXXX ". Sie zeigte am 25.11.2016 die Verwendung von XXXX als Lehrerin für die Unterrichtsgegenstände "Jazzgesang", "Popgesang" sowie "Didaktik und Lehrpraxis" an dieser Privatschule an. 2. Mit dem angefochtenen Bescheid untersagte der Stadtschulrat für Wien (nun: Bildungsdirektor für Wien) gemäß § 5 Abs. 1, 4 und 6 Privatschulgesetz (PrivSchG) die Verwendung von XXXX als Lehrerin für die Unterri... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang 1. Der Beschwerdeführer ist der Schulerhalter des " XXXX ". Er zeigte am 09.10.2017 die Verwendung von Mag. XXXX als Lehrerin für die Unterrichtsgegenstände "Klavier" und "Popklavier" an dieser Privatschule an. 2. Mit dem angefochtenen Bescheid untersagte der Stadtschulrat für Wien (nun: Bildungsdirektor für Wien) gemäß § 5 Abs. 1, 4 und 6 Privatschulgesetz (PrivSchG) die Verwendung von Mag. XXXX als Lehrerin für die Unterrichtsgegenstände "Klavier" ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang 1. Der Beschwerdeführer ist der Schulerhalter der Privatschule " XXXX ". Bereits im Schuljahr 2004/2005 zeigte der Beschwerdeführer dem Stadtschulrat für Wien (nunmehr Bildungsdirektion für Wien) die Bestellung der Lehrer XXXX , XXXX und XXXX an. Dazu erging kein Untersagungsbescheid. 2. Nach Aufforderung zur Vorlage einer Lehrerliste für das Schuljahr 2014/2015 zeigte der Beschwerdeführer am 29. April 2015 dem (damaligen) Stadtschulrat für Wien di... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang 1. Der Beschwerdeführer ist der Schulerhalter der Privatschule " XXXX ". Bereits im Schuljahr 2004/2005 zeigte der Beschwerdeführer dem Stadtschulrat für Wien (nunmehr Bildungsdirektion für Wien) die Bestellung der Lehrer XXXX , XXXX und XXXX an. Dazu erging kein Untersagungsbescheid. 2. Nach Aufforderung zur Vorlage einer Lehrerliste für das Schuljahr 2014/2015 zeigte der Beschwerdeführer am 29. April 2015 dem (damaligen) Stadtschulrat für Wien di... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang 1. Der Beschwerdeführer ist der Schulerhalter der Privatschule " XXXX ". Bereits im Schuljahr 2004/2005 zeigte der Beschwerdeführer dem Stadtschulrat für Wien (nunmehr Bildungsdirektion für Wien) die Bestellung der Lehrer XXXX , XXXX und XXXX an. Dazu erging kein Untersagungsbescheid. 2. Nach Aufforderung zur Vorlage einer Lehrerliste für das Schuljahr 2014/2015 zeigte der Beschwerdeführer am 29. April 2015 dem (damaligen) Stadtschulrat für Wien di... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin ist Schulerhalterin der Privatschule " XXXX " (im Folgenden: Privatschule). Sie zeigte am 09.10.2017 die Verwendung von XXXX als Lehrer an dieser Privatschule an. 2. Der Stadtschulrat für Wien untersagte mit Bescheid vom 06.04.2018, Zl. 600.915510/0031-RPS/2018, die Verwendung von XXXX als Lehrer. 3. Gegen diesen Bescheid erhob die Beschwerdeführerin fristgerecht Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht. 4. Am 12.03.... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang 1. Die Beschwerdeführerin ist die Schulerhalterin des " XXXX ". Sie zeigte am 30. Jänner 2018 die Verwendung von XXXX als Lehrer für den Unterrichtsgegenstand "Fagott" an dieser Privatschule an. 2. Mit dem angefochtenen Bescheid untersagte der Stadtschulrat für Wien (nun: Bildungsdirektor für Wien) gemäß § 5 Abs. 1, 4 und 6 Privatschulgesetz (PrivSchG) die Verwendung von XXXX als Lehrer für den Unterrichtsgegenstand "Fagott" an der Privatschule " XXX... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang 1. Der Beschwerdeführer ist der Schulerhalter des " XXXX ". Er zeigte am 11. September 2018 die Verwendung von XXXX als Lehrer für den Unterrichtsgegenstand "Violoncello" an dieser Privatschule an. 2. Mit dem angefochtenen Bescheid untersagte der Stadtschulrat für Wien (nun: Bildungsdirektor für Wien) gemäß § 5 Abs. 1, 4 und 6 Privatschulgesetz (PrivSchG) die Verwendung von XXXX als Lehrer für den Unterrichtsgegenstand "Violoncello" an der Privatschu... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang 1. Der Beschwerdeführer ist der Schulerhalter des " XXXX ". Er zeigte am 11. September 2018 die Verwendung von XXXX als Lehrerin für den Unterrichtsgegenstand "Querflöte" an dieser Privatschule an. 2. Mit dem angefochtenen Bescheid untersagte der Stadtschulrat für Wien (nun: Bildungsdirektor für Wien) gemäß § 5 Abs. 1, 4 und 6 Privatschulgesetz (PrivSchG) die Verwendung von XXXX als Lehrerin für den Unterrichtsgegenstand "Querflöte" an der Privatschu... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang 1. Der Beschwerdeführer ist der Schulerhalter des " XXXX ". Er zeigte am 7. Juli 2017 die Verwendung von XXXX als Lehrer für den Unterrichtsgegenstand "Jazz-Kontrabass und Jazz-E-Bass" an dieser Privatschule an. 2. Mit dem angefochtenen Bescheid untersagte der Stadtschulrat für Wien (nun: Bildungsdirektor für Wien) gemäß § 5 Abs. 1, 4 und 6 Privatschulgesetz (PrivSchG) die Verwendung von XXXX als Lehrer für den Unterrichtsgegenstand "Jazz-Kontrabass ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang 1. Der Beschwerdeführer ist der Schulerhalter des " XXXX ". Er zeigte am 11. September 2018 die Verwendung von Mag. XXXX als Lehrerin für den Unterrichtsgegenstand "Querflöte" an dieser Privatschule an. 2. Mit dem angefochtenen Bescheid untersagte der Stadtschulrat für Wien (nun: Bildungsdirektor für Wien) gemäß § 5 Abs. 1, 4 und 6 Privatschulgesetz (PrivSchG) die Verwendung von Mag. XXXX als Lehrerin für den Unterrichtsgegenstand "Querflöte" an der ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang 1. Der Beschwerdeführer ist der Schulerhalter des " XXXX ". Er zeigte am 11. September 2018 die Verwendung von XXXX als Lehrerin für den Unterrichtsgegenstand "Klavier" an dieser Privatschule an. 2. Mit dem angefochtenen Bescheid untersagte der Stadtschulrat für Wien (nun: Bildungsdirektor für Wien) gemäß § 5 Abs. 1, 4 und 6 Privatschulgesetz (PrivSchG) die Verwendung von XXXX als Lehrerin für den Unterrichtsgegenstand "Klavier" an der Privatschule "... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang 1. Der Beschwerdeführer ist der Schulerhalter des " XXXX ". Er zeigte am 11. September 2018 die Verwendung von XXXX als Lehrer für den Unterrichtsgegenstand "Einführung in das Musikbusiness" an dieser Privatschule an. 2. Mit dem angefochtenen Bescheid untersagte der Stadtschulrat für Wien (nun: Bildungsdirektor für Wien) gemäß § 5 Abs. 1, 4 und 6 Privatschulgesetz (PrivSchG) die Verwendung von XXXX als Lehrer für den Unterrichtsgegenstand "Einführung... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang 1. Der Beschwerdeführer ist der Schulerhalter des " XXXX ". Er zeigte am 11. September 2018 die Verwendung von Mag. XXXX als Lehrerin für den Unterrichtsgegenstand "Violine" an dieser Privatschule an. 2. Mit dem angefochtenen Bescheid untersagte der Stadtschulrat für Wien (nun: Bildungsdirektor für Wien) gemäß § 5 Abs. 1, 4 und 6 Privatschulgesetz (PrivSchG) die Verwendung von Mag. XXXX als Lehrerin für den Unterrichtsgegenstand "Violine" an der Priv... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang 1. Der Beschwerdeführer ist der Schulerhalter des " XXXX ". Er zeigte am 3. Jänner 2019 die Verwendung von XXXX als Lehrerin für die Unterrichtsgegenstände "Schauspiel" sowie "Schauspiel und Sprechen" an dieser Privatschule an. 2. Mit dem angefochtenen Bescheid untersagte der Bildungsdirektor für Wien gemäß § 5 Abs. 1, 4 und 6 Privatschulgesetz (PrivSchG) die Verwendung von XXXX als Lehrerin für die Unterrichtsgegenstände "Schauspiel" sowie "Schauspi... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang 1. Die Beschwerdeführerin ist die Schulerhalterin des " XXXX ". Sie zeigte am 10. November 2016 die Verwendung von XXXX als Lehrer für die Unterrichtsgegenstände "Jazzschlagzeug", "Popschlagzeug", "Stageband", "Rhythmik" sowie "Didaktik und Lehrpraxis" an dieser Privatschule an. 2. Mit dem angefochtenen Bescheid untersagte der Stadtschulrat für Wien (nun: Bildungsdirektor für Wien) gemäß § 5 Abs. 1, 4 und 6 Privatschulgesetz (PrivSchG) die Verwendung... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin ist Schulerhalterin der Privatschule XXXX (im Folgenden: Privatschule). Sie zeigte am 09.10.2017 die Verwendung von XXXX als Lehrer für den Unterrichtsgegenstand "Schauspiel" an dieser Privatschule an. 2. Der Stadtschulrat für Wien untersagte mit Bescheid vom 31.10.2017, Zl. 600.915510/0059-RPS/2017, die Verwendung von XXXX als Lehrer für den Unterrichtsgegenstand "Schauspiel". 3. Gegen diesen Bescheid erhob die Beschwer... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer ist Schulerhalter der Privatschule XXXX (im Folgenden: Privatschule). Er zeigte am 31.01.2018 die Verwendung von XXXX als Lehrerin an der Abteilung III Klavier Hauptfach und für das Ergänzungsfach Klavier an allen in Frage kommenden Abteilungen an dieser Privatschule an. 2. Der Stadtschulrat für Wien untersagte mit Bescheid vom 23.02.2018, Zl. 600.904520/0007-RPS/2018, die Verwendung von XXXX als Lehrerin an der Abteilung II... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer ist Schulerhalter der Privatschule XXXX (im Folgenden: Privatschule). Er zeigte am 11.09.2018 die Verwendung von XXXX , BA, als Lehrer für die Unterrichtsgegenstände "Popklavier, Jazzklavier, Didaktik + Lehrpraxis" an dieser Privatschule an. 2. Der Stadtschulrat für Wien untersagte mit Bescheid vom 27.09.2018, Zl. 600.904520/0075-RPS/2018, die Verwendung von XXXX , BA, als Lehrer für die Unterrichtsgegenstände "Popklavier, J... mehr lesen...