Der Beschwerdeführer steht als Schuldirektor in einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er ist Leiter der Bundeshandelsakademie (HAK), der Bundeshandelsschule (HAS) und der Bundesfachschule für wirtschaftliche Berufe (FSW) in Gmünd. Für diese Schulleitertätigkeit werden ihm jeweils Dienstzulagen der Dienstzulagengruppe I und II gewährt. Aus den in den Verwaltungsakten erliegenden, von der belangten Behörde erstellten "Informationen zur Schule" ergibt sich Folgendes: In ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz70/08 Privatschulen
Norm: BDG 1979 §208;BDG 1979 §210;PrivSchG 1962 §18;PrivSchG 1962 §23 Abs5;
Rechtssatz: Der Beschwerdeführer ist Leiter der Bundeshandelsakademie (HAK), der Bundeshandelsschule (HAS) und der Bundesfachschule für wirtschaftliche Berufe (FSW) in Gmünd. Als Rechtsgrundlage für die Zuweisung des Beschwerdeführers zu einer weiteren Schule käme allenfalls § 210 ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz70/08 Privatschulen
Norm: BDG 1979 §208;BDG 1979 §210;GehG 1956 §59 Abs1 idF 1977/662;PrivSchG 1962 §23 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/12/0335 E 19. März 2003 RS 2 Stammrechtssatz Ebenso wenig wie es für die Rechtswirksamkeit eines durch Dienstanweisung erfolgten Betrauungsaktes auf dessen Rechtmäßigkeit ankommt, hängt der Eintritt der daran ge... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz70/01 Schulverwaltung Schulaufsicht70/08 Privatschulen
Norm: BDG 1979 §208;BDG 1979 §210;BSchulAufsG §3 Abs1 Z1;GehG 1956 §59 Abs1 idF 1977/662;PrivSchG 1962 §23 Abs5;PrivSchG 1962 §5 Abs1;
Rechtssatz: Jedes, den Erklärungswert einer Betrauung aufweisende Verhalten müsste einem für die Zuweisung gemäß § 23 Abs. 5 PrivSchG zuständigen Vorgesetzten zurechenba... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin steht seit ihrer mit 1. Mai 2002 bewirkten Versetzung in den Ruhestand als Hofrätin i.R. in einem öffentlichrechtlichen Ruhestandsverhältnis zum Bund. Mit Entschließung des Bundespräsidenten vom 14. November 1985 war die Beschwerdeführerin mit Wirkung vom 1. Jänner 1986 zur Direktorin der Städtischen Höheren Lehranstalt für Mode- und Bekleidungstechnik Wiener Neustadt auf eine Planstelle der Verwendungsgruppe L1 (lebende Subvention) ernannt worden. Unstrittig is... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz70/08 Privatschulen
Norm: BDG 1979 §208;BDG 1979 §210;GehG 1956 §59 Abs1 idF 1977/662;PrivSchG 1962 §23 Abs5;
Rechtssatz: Ebenso wenig wie es für die Rechtswirksamkeit eines durch Dienstanweisung erfolgten Betrauungsaktes auf dessen Rechtmäßigkeit ankommt, hängt der Eintritt der daran geknüpften dienst- und besoldungsrechtlichen Folgen von der Einhaltung ei... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz70/08 Privatschulen
Norm: BDG 1979 §208;BDG 1979 §210;PrivSchG 1962 §23 Abs5;
Rechtssatz: Nach der Aktenlage war die Beschwerdeführerin im Jahr 1995 der Stadt Wiener Neustadt als privatem Schulerhalter bereits zur Wahrnehmung der Leitung der Städtischen Höheren Lehranstalt für Mode- und Bekleidungstechnik zugewiesen. Als Rechtsgrundlage für die Zuweisung der Beschwerdeführeri... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz65/01 Allgemeines Pensionsrecht70/01 Schulverwaltung Schulaufsicht70/08 Privatschulen
Norm: BDG 1979 §208;BDG 1979 §210;BSchulAufsG §3 Abs1 Z1;GehG 1956 §59 Abs1 idF 1977/662;PG 1965 §4 Abs1;PG 1965 §4 Abs2;PG 1965 §5 Abs1 idF 1995/297;PrivSchG 1962 §23 Abs5;
Rechtssatz: Jedes solche, den Erklärungswert einer Betrauung aufweisende Verhalten müsste einem für... mehr lesen...