Mit einem bei der belangten Behörde am 31. März 1993 eingelangten Schreiben vom 29. März 1993 beantragte der beschwerdeführende Verein als Schulerhalter der privaten Rudolf Steiner-Schule in Wien-Pötzleinsdorf unter Berufung auf die §§ 21 und 23 Abs. 2 lit. a des Privatschulgesetzes, BGBl. Nr. 244/1962 (in der Folge: PrivSchG), die belangte Behörde möge der vom Verein erhaltenen Schule Lebendsubventionen bzw. Ersatz für diese Zahl an Planstellen zuweisen oder bescheidmäßig die Ablehnu... mehr lesen...
Der beschwerdeführende Verein stellte am 20. Juni 1988 bei der belangten Behörde den Antrag, der nicht konfessionellen Privatschule "Freie Waldorfschule Linz" die zur Erfüllung des Lehrplanes erforderlichen 27 Lehrerplanstellen (der in einer Beilage näher konkretisierten Kategorien) oder ersatzweise die zur Finanzierung der Planstellen erforderlichen Geldmittel zuzuweisen. Die belangte Behörde wies diesen Antrag mit Bescheid vom 9. August 1988 gemäß § 21 iVm § 23 Abs. 2 lit. c des Pri... mehr lesen...
Index: 70/08 Privatschulen
Norm: PrivSchG 1962 §19 Abs1;PrivSchG 1962 §19 Abs3;PrivSchG 1962 §21 Abs3;
Rechtssatz: Aus dem Umstand, dass § 21 Abs. 3 PrivSchG hinsichtlich der Art der Subventionierung nur auf § 19 Abs. 1 PrivSchG, nicht aber auf § 19 Abs. 3 PrivSchG verweist, folgt, dass das Gesetz - soweit ein im Wege der hoheitlichen Verwaltung zu vollziehendes Verfahren in Rede steht - eine Subventionierung auss... mehr lesen...
Index: 70/08 Privatschulen
Norm: PrivSchG 1962 §17;PrivSchG 1962 §19 Abs3;PrivSchG 1962 §20;PrivSchG 1962 §21 Abs3;
Rechtssatz: Das PrivSchG sieht keine - im Rahmen der Hoheitsverwaltung zu vollziehende - Subventionierung der nicht konfessionellen Privatschulen durch Leistung der im § 19 Abs 3 PrivSchG geregelten "Vergütung" vor. Vor Zuweisung eines Lehrers als lebende Subvention ist zwar der Schulerhalter gemäß §... mehr lesen...
Index: 70/08 Privatschulen
Norm: PrivSchG 1962 §19 Abs1;PrivSchG 1962 §19 Abs2;PrivSchG 1962 §19 Abs3;PrivSchG 1962 §21 Abs3;
Rechtssatz: § 21 Abs 3 PrivSchG verweist ausdrücklich (nur) auf § 19 Abs 1 leg cit; hätte der Gesetzgeber den nicht konfessionellen Privatschulen einen Anspruch auf Geldersatz im Fall der "Unmöglichkeit" der Zuweisung eines Lehrers einräumen wollen, wäre die Beschränkung des Verweises auf ... mehr lesen...