Begründung: Nach den maßgeblichen Feststellungen der Vorinstanzen lenkte Stefan S***** am 2. 9. 2004 gegen 5.00 Uhr einen vom Kläger gehaltenen LKW samt Anhänger auf der Welser Westspange der A 8-Innkreisautobahn Richtung Suben. Dabei überfuhr er im linken Fahrstreifen ein Wassereinlaufgitter, das aus dem Rahmen geschleudert wurde und die Hinterachse des Anhängers beschädigte. Die Wassereinlaufschächte waren in diesem Streckenabschnitt allesamt im linken Teil der Richtungsfahrbahn a... mehr lesen...
Begründung: Die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (§ 510 Abs 3 letzter Satz ZPO). Der Kläger befuhr am Vormittag des 7. 5. 2003 mit einem Pkw, auf dem eine damals gültige Autobahnvignette angebracht war, die Südautobahn A 2 von der Pack kommend in Richtung Graz. Im Bereich des Straßenkilometers 197 - die Autobahn beschreibt dort in Fahrtrichtung des Klägers eine lan... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Zurückweisung eines ordentlichen Rechtsmittels wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (§ 502 Abs 1 ZPO) kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (§ 510 Abs 3 letzter Satz, § 528a ZPO). Das Berufungsgericht hat den Rekurs an den Obersten Gerichtshof für zulässig erachtet, weil die Rechtsfrage der vertraglich gebotenen Salzstreuintensität auf Autobahnen in der höchstgerichtlichen Judikatur... mehr lesen...
Begründung: Am 19. 10. 1998 fuhr Aleksander S***** mit dem PKW des Klägers auf der Tauernautobahn in Richtung Villach. Um etwa 01,45 Uhr kam er mit einer Geschwindigkeit von etwa 100 km/h zum Nordportal des Zezenbergtunnels. Dort lag einige Meter innerhalb des Tunnels auf dem vom Fahrzeug des Klägers benützten linken Fahrstreifen ein "Leitbaken", von denen je drei rechts und links der Tunneleinfahrt zur Absicherung der Tunnelgehsteige montiert sind. Offenbar war einer dieser links... mehr lesen...
Norm: ABGB §1298ABGB §1319a ABStFG 1996 §7
Rechtssatz: Die zeitabhängige Maut (Vignettenmaut) gemäß § 7 BStFG 1996 ist keine Abgabe sondern ein privatrechtliches Entgelt. Die Haftungseinschränkung auf grobe Fahrlässigkeit gemäß § 1319a ABGB ist in diesem Fall nicht anwendbar. Entscheidungstexte 2 Ob 33/01v Entscheidungstext OGH 22.02.2001 2 Ob 33/01v Veröff: SZ 74/25 ... mehr lesen...