Der Beschwerdeführer beantragte mit Schriftsatz vom 5. September 1991 nach im Instanzenzug erfolgter Aufhebung eines Erkenntnisses des Zollamtes Salzburg als Finanzstrafbehörde erster Instanz (in der Folge: Zollamt) die Rückzahlung des gesamten auf einem bestimmten (Straf-)Konto bestehenden Guthabens gemäß § 239 Abs. 1 BAO. Das Zollamt hat mit Bescheid diesem Antrag hinsichtlich eines Betrages von S 16.500,-- (S 15.000,-- Geldstrafe und S 1.500,-- Kosten) stattgegeben und das Mehr... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §239 Abs1;FinStrG §17;FinStrG §172 Abs1;FinStrG §89 Abs7;
Rechtssatz: In der Aufzählung des § 172 Abs 1 FinStrG ist der Werterlag (§ 89 Abs 3 FinStrG alte Fassung; § 89 Abs 7 FinStrG neue Fassung) nicht angeführt, sodaß diese Bestimmung auf den Werterlag nicht anwendbar ist. Vielmehr tritt der erlegte Geldbetrag an die Stelle des verfallsbedrohten Geg... mehr lesen...
Nach umfangreichem Schrift- und Telefonverkehr bestellte der Beschwerdeführer am 21. April 1987 von der Fahrradmanufaktur LS in Darmstadt ein Fahrrad der Marke "Guylaine". Dem Beschwerdeführer waren Kataloge und Preislisten bekannt, er konnte sich problemlos den Kaufpreis des vom ihm gewünschten Fahrrades samt der in Auftrag gegebenen Sonderausstattung zusammenrechnen. Vereinbart wurde, daß das Fahrrad postlagernd und per Nachnahme nach Lindau/BRD zugestellt werde. Mit Rechnung vom 20... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §17;FinStrG §19;FinStrG §89 Abs7;
Rechtssatz: Das spätere Schicksal (hier: Diebstahl) eines Gegenstandes, dessen Beschlagnahme unter Erlag des dem Wert des Gegenstandes entsprechenden Betrages aufgehoben wurde, kann auf den Verfallsausspruch keinerlei Einfluß haben. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:199... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;B-VG Art130 Abs2;FinStrG §89 Abs7 idF 1985/571;FinStrG §91 Abs2; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1989, 431;
Rechtssatz: Bei Entscheidung über einen Antrag nach § 89 Abs 7 FinStrG idF BGBl 1985/571 hat die Abgabenbehörde Ermessen iSd § 20 BAO zu üben. Die Entscheidung darüber, ob beschlagnahmte Gege... mehr lesen...