Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid sprach die belangte Behörde den Beschwerdeführer schuldig, er habe fahrlässig unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht in den Jahren 1989 und 1990 betreffend die Veranlagungsjahre 1986 bis 1988 eine Verkürzung an Umsatzsteuer in der Höhe von S 112.958,-- und an Einkommensteuer in der Höhe von S 167.896,-- bewirkt. Er habe dadurch das Finanzvergehen der fahrlässigen Abgabenverkürzung nach § 34... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §77 Abs1;FinStrG §78 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Bei Geltendmachung eines Verfahrensfehlers, der zu einer Verhandlung in Abwesenheit eines Verteidigers geführt hat, ist die Relevanz aufzuzeigen (Hinweis E 24.6.1999, 97/15/0149). Der Hinweis des Bf, er hätte als Nichtjurist seine schriftliche Berufung nicht t... mehr lesen...
Mit der im Spruch: dieses Erkenntnisses näher bezeichneten Rechtsmittelentscheidung vom 6. Mai 1991 wies die Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz (Berufungssenat I) - in der Folge: belangte Behörde - die Berufung der Beschwerdeführerin gegen das Erkenntnis des Spruchsenates (Senat IV) beim Finanzamt für den ersten Bezirk in Wien als Organ des (in der Folge als FA bezeichneten) Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB §7;FinStrG §125 Abs3;FinStrG §126;FinStrG §77 Abs1;FinStrG §77 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Wenn der zur vollen Vertretung des Beschuldigten befugte Verteidiger ausdrücklich mit der Durchführung der mündlichen Verhandlung in Abwesenheit des Beschuldigten einverstanden ist, da... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §145 Abs1;FinStrG §156 Abs1;FinStrG §156 Abs2;FinStrG §77 Abs1; Beachte Besprechung in:
AnwBl 1989/6, S 363;
ÖStZ 1989, 338;
Rechtssatz: Beschuldigte können sich nach § 77 Abs 1 FinStrG nur durch Verteidiger vertreten lassen. Als Verteidiger sind die gem § 39 StPO in die Verteidigungsliste eingetragenen Personen sowie die Wirtschaf... mehr lesen...