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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
FinStrG §77 Abs1;Rechtssatz
Bei Geltendmachung eines Verfahrensfehlers, der zu einer Verhandlung in Abwesenheit eines Verteidigers geführt hat, ist die Relevanz aufzuzeigen (Hinweis E 24.6.1999, 97/15/0149). Der Hinweis des Bf, er hätte als Nichtjurist seine schriftliche Berufung nicht treffsicher vortragen können und es sei ihm die Möglichkeit genommen worden, die formalen und inhaltlichen Fehler im bisherigen Verfahren offen zu legen, reicht für die Darlegung der Relevanz nicht aus.
Schlagworte
"zu einem anderen Bescheid"European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1999140110.X03Im RIS seit
24.10.2001Zuletzt aktualisiert am
17.08.2016