RS Vwgh 2001/5/29 99/14/0110

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Veröffentlicht am 29.05.2001
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

FinStrG §77 Abs1;
FinStrG §78 Abs1;
VwGG §42 Abs2 Z3 litc;

Rechtssatz

Bei Geltendmachung eines Verfahrensfehlers, der zu einer Verhandlung in Abwesenheit eines Verteidigers geführt hat, ist die Relevanz aufzuzeigen (Hinweis E 24.6.1999, 97/15/0149). Der Hinweis des Bf, er hätte als Nichtjurist seine schriftliche Berufung nicht treffsicher vortragen können und es sei ihm die Möglichkeit genommen worden, die formalen und inhaltlichen Fehler im bisherigen Verfahren offen zu legen, reicht für die Darlegung der Relevanz nicht aus.

Schlagworte

"zu einem anderen Bescheid"

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1999140110.X03

Im RIS seit

24.10.2001

Zuletzt aktualisiert am

17.08.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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