Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Johann S***** und Andreas Sto***** im zweiten Rechtsgang jeweils mehrerer Finanzvergehen der gewerbsmäßigen Abgabehehlerei nach §§ 37 Abs 1 lit a, 38 Abs 1 lit a FinStrG (I) und der Monopolhehlerei nach § 46 Abs 1 lit a FinStrG (II) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurden Johann S***** und Andreas Sto***** im zweiten Rechtsgang jeweils mehrerer Finanzvergehen der gewerbsmäßigen Abgabehehlerei nach §§ 37 Abs 1 lit a, 38 Abs ... mehr lesen...
Norm: FinStrG §37 Abs2TabaksteuerG 1995 §5
Rechtssatz: Nach dem zweiten Satz des § 5 Abs 2 Tabaksteuergesetz 1995 ist der gemeine Wert iSd § 10 Abs 2 BewertungsG nur im Fall von Tabakwaren maßgeblich, die üblicherweise nicht zur Abgabe an Verbraucher bestimmt sind. Nach § 5 Abs 2 erster Satz TabaksteuerG 1995 aber ist als Kleinverkaufspreis der Preis anzusehen, der von als solchen befugten Tabakwarenhändlern bei Abgabe der Tabakwaren an den Ver... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Szilard M***** - teilweise abweichend von der auch auf einen Schuldspruch wegen des nach Ansicht der Staatsanwaltschaft idealkonkurrierend verwirklichten Finanzvergehens der vorsätzlichen Monopolhehlerei nach § 46 Abs 1 lit a FinStrG gerichteten Anklage (ON 7) - des Finanzvergehens der Abgabenhehlerei nach § 37 Abs 1 lit a FinStrG schuldig erkannt. Danach hat er am 12. Oktober 2004 im Bereich des Zollamtes Wien „vorsätzlich Sachen, die zug... mehr lesen...
Norm: FinStrG §35 Abs4FinStrG §37 Abs2
Rechtssatz: Im Fall einer Zollschuldentstehung durch widerrechtliches Handeln findet die generelle Regelung des § 2 Abs 1 ZollR-DG im Zusammenhalt mit § 26 UStG und § 25 TabaksteuerG Anwendung. § 2a Abs 1 ZollR-DG ist auf den Bereich zu beschränken, den der Gesetzgeber bei seiner Erlassung im Auge hatte, nämlich die grenzüberschreitenden vereinfachten Verfahren. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Angeklagte Yusuf Ö*** des Verbrechens nach § 12 Abs 1 und Abs 3 Z 3 SGG als Beitragstäter (§ 12 StGB) (Punkt B des Urteilssatzes), des Vergehens nach § 36 Abs 1 lit a WaffenG (Punkt C II) und des Finanzvergehens der vorsätzlichen Abgabenhehlerei nach § 37 Abs 1 lit a FinStrG (Punkt E) schuldig erkannt. Darnach hat er vom 4.Oktober bis 7. November 1986 in Hohenems und Götzis zur Tat des Muzafer T*** (Einfuhr und Inverkehrsetzen von 982... mehr lesen...
Gründe: über die Nichtigkeitsbeschwerden der Angeklagten Roland A und Aloisia A gegen das oben bezeichnete Urteil, mit dem beide des Verbrechens des schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs. 3 StGB, Roland A überdies des Verbrechens des versuchten Raubes nach §§ 15, 142 Abs. 1 StGB sowie der Vergehen des Diebstahls nach § 127 Abs. 1 StGB, der Begehung einer mit Strafe bedrohten Handlung im Zustand voller Berauschung nach §§ 287 Abs. 1, 269 Abs. 1 StGB, der Urkundenunterdrückung nach §... mehr lesen...
Norm: FinStrG §37 Abs2StPO §281 Abs1 Z11 C
Rechtssatz: Gemäß § 37 Abs 2 letzter Satz, FinStrG ist der Verfall (§ 17 Abs 2 lit a FinStrG), wenn dieser unvollziehbar ist, die Verhängung einer Wertersatzstrafe zwingend vorgeschrieben, mithin von einer Antragstellung des Anklägers unabhängig. Entscheidungstexte 9 Os 28/85 Entscheidungstext OGH 17.04.1985 9 Os 28/85 ... mehr lesen...
Norm: FinStrG §37 Abs2
Rechtssatz: Handelt es sich bei der Vortat um einen Schmuggel, so ist unter dem "Verkürzungsbetrag" im Sinne des § 37 Abs 2 FinStrG nichts anderes zu verstehen als der auf die (verhehlte) Ware entfallende Abgabenbetrag (vgl § 35 Abs 4 FinStrG). Entscheidungstexte 12 Os 149/80 Entscheidungstext OGH 25.06.1981 12 Os 149/80 ... mehr lesen...